Autor Thema: Krankmeldung  (Read 5277 times)

IAC

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Krankmeldung
« am: 20.02.2020 15:41 »
Hallo zusammen,

bin im öffentlichen Dienst beschäftigt.
Meine Arbeitstage sind Montag bis Freitag.
Wochenenden immer frei.
Ich hatte jetzt einmalig, das ich mich an einem Freitag dazwischen lag ein freies Wochenende und dem darauffolgenden Montag krank melden musste.
Was für mich 2 Kalendertage sind.
Jetzt sagt mein Arbeitgeber das er mein freies Wochenende mit in die Krankzeit einrechnet und ich ja somit 4 Tage krank gewesen wäre.
Er fordert nun ein Attest.
Ich war davon ausgegangen das Wochenende nicht mit eingerechnet wird und hatte mir daher auch keine Krankmeldung ausstellen lassen.
Darf er das so machen?
Es wäre toll, wenn jemand mir dazu was sagen könnte.
Danke.

Spid

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #1 am: 20.02.2020 15:50 »
Kalendertage sind Kalendertage und nicht Arbeitstage.

IAC

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #2 am: 20.02.2020 15:52 »
Ah ok, danke.

lowsounder

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #3 am: 21.02.2020 07:52 »
Bei uns funktioniert die Zeiterfassung genau so.

Meldest du dich Freitag krank und kommst Montag wieder, warst du 1 Tag krank.
Meldest du dich Freitag krank und kommst Dienstag wieder wird davon ausgegangen, dass du die Tage dazwischen auch krank warst. In dem Fall 4 Kalendertage.


Feidl

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #4 am: 21.02.2020 15:56 »
Bei uns gab es vor kurzem diebezüglich nochmal Klarstellung vom Personalreferat:
Tarifbeschäftigte haben bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage andauert, eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. § 5 Abs. 1 EntgFZG
Beamte haben bei einer Dienstunfähigkeit, die länger als drei Arbeitstage andauert ein ärztliches Zeugnis vorlegen.

RsQ

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #5 am: 21.02.2020 16:27 »
Was, wenn man Fr. krank ist, am WE fit - und am Montag aufgrund einer anderen Erkrankung nicht arbeiten kann?  8)

Spid

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #6 am: 21.02.2020 16:45 »
Dann nicht.

Poincare

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #7 am: 26.02.2020 16:24 »
Vorsichtshalber am Samstag per E-Mail gesundmelden und voraussichtliches Erscheinen für Montag ankündigen? Und dann am Montag mit neuer Erkrankung wieder abmelden?

Spid

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #8 am: 26.02.2020 16:45 »
Einer „Gesundmeldung“ bedarf es grundsätzlich nicht.

Poincare

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #9 am: 26.02.2020 17:01 »
Ich frage mich nur, wie ich nachweisen würde, dass ich an meinen Arbeitsfreien Tagen arbeitsfähig war, aber am Montag wieder arbeitsunfähig bin.

BStromberg

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #10 am: 26.02.2020 17:02 »
Was, wenn man Fr. krank ist, am WE fit - und am Montag aufgrund einer anderen Erkrankung nicht arbeiten kann?  8)

Wie willst du deinem AG dafür den Beweis erbringen... eine Mail an Samstag a la "Chef, ich bin wieder fit!" halte ich für zumindest wenig seriös. Ich würde als Personaler b.a.W. strikt von einer durchgehenden Erkrankung ausgehen und das Attest einfordern!
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Spid

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #11 am: 26.02.2020 17:07 »
Ich frage mich nur, wie ich nachweisen würde, dass ich an meinen Arbeitsfreien Tagen arbeitsfähig war, aber am Montag wieder arbeitsunfähig bin.

Das mußt Du ja nicht. Der AG müßte eine durchgehende Erkrankung nachweisen.

Spid

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #12 am: 26.02.2020 17:09 »
Was, wenn man Fr. krank ist, am WE fit - und am Montag aufgrund einer anderen Erkrankung nicht arbeiten kann?  8)

Wie willst du deinem AG dafür den Beweis erbringen... eine Mail an Samstag a la "Chef, ich bin wieder fit!" halte ich für zumindest wenig seriös. Ich würde als Personaler b.a.W. strikt von einer durchgehenden Erkrankung ausgehen und das Attest einfordern!

Und der AN sagt „Nein. Ich war Samstag arbeitsfähig. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist also nicht erforderlich.“ Das war es dann, sofern der AG nicht das Gegenteil beweisen kann.

was_guckst_du

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #13 am: 27.02.2020 07:13 »
...das müsste man als AG erst einmal so hinnehmen...allerdings würde ich als AG von einem Mitarbeiter, der so argumentiert, künftig das Attest bereits am ersten Tag der Erkrankung verlangen..
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #14 am: 27.02.2020 07:36 »
Sicherlich. Ändert aber zunächst mal nichts an der aktuellen Situation.