Autor Thema: Stufengleiche Übernahme?  (Read 5048 times)

Anonymos97

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Stufengleiche Übernahme?
« am: 20.02.2020 16:29 »
Hey Leute,

Ich beginne am 01.04. eine neue Stelle und steige eine E-Stufe auf. Mir wurde gesagt, dass es stufengleich übernommen wird. Ich bin in Stufe 2 und würde nächstes Jahr Februar in Stufe 3 kommen, d. h. ich habe bereits ein Jahr in Stufe hinter mich gebracht.

Wird dieses Jahr angerechnet oder beginne ich bei Stufe 2 wieder bei 0 und benötige ab 01.04. wieder 2 Jahre bis Stufe 3?

Spid

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Antw:Stufengleiche Übernahme?
« Antwort #1 am: 20.02.2020 16:30 »
Handelt es sich um eine Einstellung oder um eine Höhergruppierung?

Anonymos97

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Antw:Stufengleiche Übernahme?
« Antwort #2 am: 20.02.2020 16:32 »
Naja, ich lass mich intern in eine andere Abteilung versetzen (und da wird die Tätigkeit eine E-Stufe höher bezahlt)

Spid

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Antw:Stufengleiche Übernahme?
« Antwort #3 am: 20.02.2020 16:35 »
Sofern dieses krude Rumgemurkse bedeuten soll, daß Du beim selben AG in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert wirst, handelt es sich um eine Höhergruppierung. Höhergruppierungen erfolgen stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.

Anonymos97

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Antw:Stufengleiche Übernahme?
« Antwort #4 am: 20.02.2020 16:38 »
Ja ich bleibe beim gleichen AG. Ich verstehe allerdings nicht, wenn es stufengleich übernommen wird, wieso die Stufenlaufzeit dann von vorne beginnt?
Aktuell bin ich E4 Stufe 2, ich komme in E5 Stufe 2. Es ändert sich ja nichts an der Tatsache, das ich bereits ein Jahr in Stufe 2 gearbeitet hab. Also ich versteh nicht, wieso es quasi genullt werden soll

Spid

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Antw:Stufengleiche Übernahme?
« Antwort #5 am: 20.02.2020 16:41 »
§17 Abs. 4 Satz 2 TVÖD lautet: „Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung“.

Anonymos97

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Antw:Stufengleiche Übernahme?
« Antwort #6 am: 20.02.2020 16:48 »
Super, das hat mir keiner gesagt.

Hat man im TVÖD Verhandlungsspielraum? Das heißt das ich die Stufenlaufzeit behalte oder gleich in Stufe 3 komme?

Spid

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Antw:Stufengleiche Übernahme?
« Antwort #7 am: 20.02.2020 16:52 »
Im TVÖD nicht - der TVÖD legt aber nur Mindeststandards fest, eine übertarifliche Besserstellung des AN ist arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden. Es kann für den AG aber andere Beschränkungen geben, die ihn an einer übertariflichen Vergütung hindern.

Anonymos97

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Antw:Stufengleiche Übernahme?
« Antwort #8 am: 20.02.2020 16:53 »
Ok also ist es nicht möglich als Bedingung zu fordern, direkt Stufe 3, da die Stufen ja im TVÖD festgelegt werden?
Es wäre quasi nur möglich eine entgeltstufe höher zu fordern?

Spid

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Antw:Stufengleiche Übernahme?
« Antwort #9 am: 20.02.2020 16:57 »
Wie meinen?

Anonymos97

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Antw:Stufengleiche Übernahme?
« Antwort #10 am: 20.02.2020 17:02 »
Naja mein Vertrag wurde noch nicht festgelegt. Ich weiß, dass ich e5 Stufe 2 bekommen soll, da ich aber nicht wusste, dass die Laufzeit von vorne beginnt, würde ich versuchen zu verhandeln, dass ich direkt in e5 Stufe 3 komme oder ist das nicht möglich?

Spid

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Antw:Stufengleiche Übernahme?
« Antwort #11 am: 20.02.2020 17:05 »
Wie bereits ausgeführt, legt der TVÖD nur Mindeststandards fest, eine übertarifliche Besserstellung des AN ist arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden. Es kann für den AG aber andere Beschränkungen geben, die ihn an einer übertariflichen Vergütung hindern.

Anonymos97

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Antw:Stufengleiche Übernahme?
« Antwort #12 am: 20.02.2020 17:09 »
Hätten Sie einen Tipp, wie ich das geschickt formulieren kann?

MrRossi

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Antw:Stufengleiche Übernahme?
« Antwort #13 am: 20.02.2020 17:12 »
Hätten Sie einen Tipp, wie ich das geschickt formulieren kann?
Dazu bedarf es wahrscheinlich zu weitgehende Informationen über deinen beruflichen Werdegang.

Spid

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Antw:Stufengleiche Übernahme?
« Antwort #14 am: 20.02.2020 17:14 »
„Ich schlage vor, mir bei meiner Höhergruppierung übertariflich die bereits in der Stufe 2 meiner bisherigen Entgeltgruppe verbrachte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in Stufe 2 der höheren Entgeltgruppe anzurechnen.“