Autor Thema: [BY] Beförderung- Erprobung  (Read 3016 times)

wenwirer

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[BY] Beförderung- Erprobung
« am: 20.02.2020 16:37 »
Folgender Fall (Bayern):
Ab November 2019 wird eine Stelle mit der Bewertung A 12 eingerichtet und einem A-11- er übertragen.
Stellenplanmäßig kann die Stelle natürlich erst nach Genehmigung des Stellenplans 2020 mit Wirkung ab 2020 eingerichtet werden.
Für die Beförderung des Stelleninhabers ist u.a. eine "Erprobungszeit" nach Art. 17 LlbG von drei Monaten erforderlich.
Frage:
Beginnt die Erprobungszeit bereits mit Wirkung ab 1.11.2019 (ab da wird die Tätigkeit ausgeführt) oder ab 1.1.2020 (ab diesem Zeitpunkt steht eine besetzbare Planstelle zur Verfügung) ?
« Last Edit: 22.02.2020 03:14 von Admin2 »

mmp

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Antw:Beförderung- Erprobung
« Antwort #1 am: 20.02.2020 20:14 »
"vor Ablauf einer Erprobungszeit von drei Monaten auf einem höher bewerteten Dienstposten,"
Ich würde auf den 1.11.2019 setzen, da es sich ja ab dem Zeitpunkt um einen höher bewerteten Dienstposten handelt und demnach die zugehörigen A12er-Tätigkeiten ausgeführt werden.
 

wenwirer

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Antw:Beförderung- Erprobung
« Antwort #2 am: 21.02.2020 10:35 »
Vielen Dank.
Du gehst also davon aus, dass der Begriff "höher bewerteter Dienstposten" identisch ist mit "besetzbare Planstelle".
Ich bin mittlerweile bei meiner Recherche auf Rechtsprechung des BVerwG (Bsp.: Beschluss v. 23.10.2008 2 B 114.07) gestoßen, bei der zwischen höherwertigem Dienstposten (ohne Bereitstellung einer entspr. Planstelle) und höher bewerteter Planstelle unterschieden wird.
Das wiederum würde für mich bedeuten, dass ich die "Erprobungszeit" auch schon vor Bereitstellung einer entsprechenden Planstelle leisten kann, solange mir der entsprechende höherwertige Dienstposten übertragen ist.
Sehe ich das richtig?

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Antw:Beförderung- Erprobung
« Antwort #3 am: 21.02.2020 20:27 »
Du gehst also davon aus, dass der Begriff "höher bewerteter Dienstposten" identisch ist mit "besetzbare Planstelle".
Tut er nicht, deshalb hat er ja das Gegenteil geschrieben.

Dienstpostenbewertung und Verfügbarkeit von Planstellen sind unterschiedliche Paar Schuhe. Die Bewährung erfolgt auf dem Dienstposten. War sie erfolgreich, kann (!) befördert werden, sofern eine entsprechend höherwertige planstelle frei ist. Ist sie nicht frei, kann auch auf dem am höchsten bewerteten Dienstposten nicht befördert werden.

wenwirer

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Antw:[BY] Beförderung- Erprobung
« Antwort #4 am: 24.02.2020 07:36 »
Alles klar.
Da habe ich die Antwort von mmp nicht richtig gelesen, obwohl sie eigentlich recht deutlich und verständlich ist.
Obs am Fasching lag?

Danke euch beiden, ihr habt mit weitergeholfen.