Vielen Dank.
Du gehst also davon aus, dass der Begriff "höher bewerteter Dienstposten" identisch ist mit "besetzbare Planstelle".
Ich bin mittlerweile bei meiner Recherche auf Rechtsprechung des BVerwG (Bsp.: Beschluss v. 23.10.2008 2 B 114.07) gestoßen, bei der zwischen höherwertigem Dienstposten (ohne Bereitstellung einer entspr. Planstelle) und höher bewerteter Planstelle unterschieden wird.
Das wiederum würde für mich bedeuten, dass ich die "Erprobungszeit" auch schon vor Bereitstellung einer entsprechenden Planstelle leisten kann, solange mir der entsprechende höherwertige Dienstposten übertragen ist.
Sehe ich das richtig?