Es ist mehrere öffentliche Arbeitgeber die aus personalpolitischen Erwägungen überqualifizierte Bewerber ablehnen. Dies ist bei angemessenen personalpolitischen Grundsätzen auch zulässig.
Danke Lars für Deine Einschätzung & klaren Worte!
Hmm, die Argumente, die Du auch in Deinem anderen Beitrag ansprichst, kann ich von Seiten des AGs nachvollziehen. Dh Deine Antwort deute ich so, dass man lieber kein Risiko eingehen möchte? Und bereits vor dem Vorstellungsgespräch eine Absage erteilen könnte.
Oder steht diesem Vorgehen die Schwerbehinderung entgegen?
Wenn ich die Möglichkeit hätte, meine Motivation darzulegen (zT habe ich das auch bereits im Anschreiben & dabei auch die langfristige Perspektive auf dieser Stelle in meinen Augen betont)...
Im Vorstellungsgespräch könnte ich jedoch meine Motivation & Aspekte wie - ein Gdb von 100 + die seit 3 Jahren bestehende Anstellung in E9 (jetzt wäre es E10), aufgrund einer bewussten Entscheidung nach einer E12-Stelle, da es mir genau um diese Tätigkeit ging (das ist auch jetzt der Fall) - darlegen.
Auch bin ich mir des Umfangs/Aufgabenspektrums der Tätigkeit bewusst incl. der eingeschränkten Gestaltungsspielräume oder zb konzeptioneller Arbeitsmöglichkeiten - und das ist ok so - ich lebe das ja auch seit 3 Jahren - auch mit den hierarchischen Aspekte kann ich umgehen.
Ich kann die Sicht des AG nachvollziehen, aber dennoch frage ich mich, ob es nicht jeder selbst entscheiden darf , bewusst unter seinen Qualifikationen zu arbeiten - ist doch eine ganz persönliche (Lebens)entscheidung & bei mir auch mitbedingt durch die Schwerbehinderung.
Ich würde es aus AG-Sicht vorteilhafter finden - wenn jemand seine eigne Leistungsfähigkeit gut einschätzen kann - à la auf dieser Stelle kann ich langfristig einen guten Job machen - als auf einer für den Abschluss & meine Zusatzqualifikationen angemessene Stelle -die aber mit ggf. Führungsverantwortung & anderen Aufgaben & Arbeitszeiten einhergeht - regelmäßig auszufallen.