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Bewerbung - überqualifiziert mit Diplom ?
DiVO:
--- Zitat von: xxangestelltexx am 21.02.2020 10:08 ---
--- Zitat von: DiVO am 21.02.2020 09:51 ---
Klar kann das jeder für sich selbst entscheiden. Meine Erfahrung hat aber gezeigt, dass das dann aber sehr schnell zu Frust beim Arbeitnehmer führen kann, weil der Überqualifizierte mehr kann als er auf der Stelle braucht und sich dann eher eingeschränkt fühlt. Danach gibt es drei Möglichkeiten wie es weitergeht:
1. Arbeitnehmer ist unterfordert, resigniert und wird zu Low-Performer.
2. Arbeitnehmer ist unterfordert und möchte seine Stelle gerne interessanter haben, was letztlich zu Konflikten mit den Kollegen und vor allem mit dem Vorgesetzten führt.
3. Arbeitnehmer kündigt nach kurzer Zeit wieder, weil er sich unterfordert fühlt und feststellt, dass er seine Stelle nicht interessanter machen kann (Stichwort: dauerhaft übertragene Tätigkeiten) und kündigt.
--- End quote ---
DiVO, Danke, für Deine ehrliche Antwort.
Siehst Du denn diese (nichts zu bestreitende allgemeine Gefahr) auch unter meinen Rahmenbedingungen - zumindest der GdB von 100 ist ja bekannt & man sieht an meinem Lebenslauf, dass ich für meine derzeitige Stelle nicht meine formalen Qualifikationen + diversen Zertifikate nutze (die ich für die ausgeschriebene Stelle gutnutzen könnte), sondern (wie ich es auch im Anschreiben formuliert habe), der rote Faden bei der Auswahl meiner Stellen der Aspekt war, meine Fähigkeiten für sinnvolle/gesellschaftlich relevante Ziele & Aufgaben einzusetzen - noch genauer kann ich nicht werden aus Anonymitätsgründen - dass dieser Job zusätzlich eine E9 ist, ist wahrscheinlich nicht erkennbar...
Zusätzlich würde mit der Stelle ein Umzug in ein anderes Bundesland verbunden sein - wobei ich auch hierzu im Anschreiben mitgeteilt habe, dass damit ein Wunsch von mir in Erfüllung gehen würde & dementsprechend - auch kurzfristig -möglich ist.
Mehr kann ich ja an dieser Stelle -sofern ich überhaupt eingeladen werde - nicht tun, als ehrlich die Situation & meine Motivation darstellen & darauf zu hoffen, dass mir geglaubt wird.
Würden bei Dir die genanten Befürchtungen dennoch bestehen bleiben?
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Die Befürchtungen würden bei mir weiterhin bestehen.
Weitere Beispiele: Abiturienten, die eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement machen, gehen auch ziemlich schnell nach der Ausbildung wieder und schieben eine weitere Qualifikation nach. Mittelschulabsolventen bleiben dem Betrieb tendenziell länger erhalten und lassen sich innerhalb des Betriebs weiterentwickeln.
55-jähriger Bewerber, der zehn Jahre lang eine Abteilungsleitung innehatte, möchte nun in die zweite Reihe zurücktreten und bewirbt sich auf eine Sachbearbeiterstelle. Nach kurzer Zeit entstanden Probleme, da die Person es nicht (mehr) gewohnt nicht die erste Geige zu spielen, sondern eben Anordnungen von einer anderen zu erhalten und diese umzusetzen.
Fragmon:
OT:
Ein interessantes Urteil. Das ähnlich lautende BAG Urteil finde ich leider nicht.
LAG SH 5 Sa 375 öD/18
Entschädigung nach AGG aufgrund Nichteinhaltung wegen Überqualifizierung
RsQ:
Mit ein bisschen Googeln findet man da bspw.
--- Zitat von: ArbG Frankfurt, Urteil vom 18.05.2011 – 7 Ca 7973/10 ---Wer für die ausgeschriebene Stelle objektiv überqualifiziert ist, ist kein objektiv geeigneter Bewerber.
--- End quote ---
In den von DiVo genannten Beispielen kann ich das ja auch nachvollziehen (also bspw. langjährige Führungskraft, die sich auf Assistentenstelle bewirbt).
Aber jemanden, der anstelle eines Bachelors ein Diplom hat (mithin also "nur" 1 1/2 Jahre mehr Zeit an der Uni verbracht), als "überqualifiziert" einzustufen, fände ich schon sehr abwegig. Da kommt es doch auf andere Parameter, also bspw. die folgende berufliche Entwicklung an.
xxangestelltexx:
--- Zitat von: DiVO am 21.02.2020 10:36 ---
55-jähriger Bewerber, der zehn Jahre lang eine Abteilungsleitung innehatte, möchte nun in die zweite Reihe zurücktreten und bewirbt sich auf eine Sachbearbeiterstelle. Nach kurzer Zeit entstanden Probleme, da die Person es nicht (mehr) gewohnt nicht die erste Geige zu spielen, sondern eben Anordnungen von einer anderen zu erhalten und diese umzusetzen.
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...mmh, aber ist nicht der Unterschied, dass ich bereits seit 3 Jahren eine Stelle inne habe , die sogar unter der ausgeschriebenen E10ner ist -ich also an Abläufen, zur Verfügung stehendes Gehalt gewöhnt bin & zwar nicht wie ein Abiturient, der vielleicht nach 6 Monaten abbricht - und aus den Arbeitszeugnissen ersichtlich ist, dass sehr teamorientiert bin ?
Zudem habe ich auch im Anschluss an das Vorstellungsgespräch des jetzigen Jobs, ein Jobangebot der gleichen Behörde, die E13 war und mir angeboten wurde, abgelehnt, mit dem Hinweis, dass mich bewusst auf die Stelle beworben hätte, da sie mich schlicht inhaltlich interessiert & ich darüber & nicht über den Status Motivation & Zufriedenheit ziehe...
xxangestelltexx:
--- Zitat von: Fragmon am 21.02.2020 10:41 ---OT:
Ein interessantes Urteil. Das ähnlich lautende BAG Urteil finde ich leider nicht.
LAG SH 5 Sa 375 öD/18
Entschädigung nach AGG aufgrund Nichteinhaltung wegen Überqualifizierung
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Danke, Fragmon - interessant
habe gerade folgendes gefunden:
https://www.rehadat-recht.de/de/benachteiligung/benachteiligungsvorwuerfe-unterschiedliche-diskriminierungstatbestaende/benachteiligung-bei-der-arbeitsplatzsuche-im-bewerbungsverfahren/personalauswahl-oeffentlicher-arbeitgeber/index.html?infobox=/index.html&serviceCounter=1&wsdb=REC&connectdb=rechtsgrundlagen_detail&referenznr=R/R6391&from=51&anzahl=210&detailCounter=27&suche=index.html?themen=PERSONALAUSWAHL+%C3%96FFENTLICHER+ARBEITGEBER&artrec=urteil
hier wird Klage des Bewerbers abgewiesen - mit der Argumentation, die auch LARS73 verwendet hat - hmm, in diesem Fall sogar ohne Einladung zum Vorstellungsgespräch - bei Ausschreibung FH/Bachelor - aber Dipl. Abschluss :-\ - zur Berufung konnte ich noch nichts finden
Ist das wirklich Ermessen, dh nicht vorhersehbar (bis 3 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist) oder existiert (neben den gerichtlichen Entscheidungen) irgendeine Handlungsleitlinie?
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