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Bewerbung - überqualifiziert mit Diplom ?

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xxangestelltexx:

--- Zitat von: Spid am 24.02.2020 09:45 ---Es sind doch zwei Situationen zu unterscheiden: Du wärest ohnehin eingeladen worden oder Du wirst mir aufgezwungen.[......]  Im letzteren Fall könntest Du machen, was Du willst - es würde mich nicht interessieren und wir würden Dich nicht einstellen.

--- End quote ---

Danke für Deine spontane & direkte Rückmeldung !

Dh aufgezwungen bin ich - wenn ich zwar genügend Voraussetzungen mitbringe, dass man mich nicht vom Vorstellungsgespräch ausschließen kann, aber für die am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist von vornherein klar ,dass diese Voraussetzungen zu wenig/gering ausgeprägt sind, als dass ich im spez Bewerberfeld oder aber grundsätzlich anhand der Ausschreibungskriterien ne Chance habe? Was ist da entscheidend - konkrete andere Bewerbungen - oder die Ausschreibungskriterien?

Allgemein kann ich nachvollziehen, dass der letztere Fall für alle Beteiligten (auch für mich selbst als Bewerber) ein Aufwand ist, den man sich& anderen ersparen kann.

Spid:
Aufgezwungen wärest Du, wenn ich nach Durchsicht Deiner Unterlagen Dich nicht eingeladen hätte, es aufgrund anderer Umstände - im öD wäre dies z.B. die Rechtspflicht, nicht offensichtlich ungeeignete Schwerbehinderte einzuladen; bei uns z.B. eine Vereinbarung mit dem Zuwendungsgeber, aus der sich ebenfalls eine Einladung für Schwerbehinderte ergeben kann, aber auch wirre Wünsche des BR oder anderer, denen ich aus taktischen Gründen nicht entgegentreten möchte - aber dennoch zu einem Bewerbungsgespräch kommt.

xxangestelltexx:

Spid, danke für die Klarstellung, dass dieses "Aufgezwungen sein" nicht ausschließlich Aspekte sind, die in mir als Bewerber zu suchen sind...

Dann bleibt abwarten.

Vielen Dank an alle, die sich die Zeit genommen haben!

RsQ:

--- Zitat von: xxangestelltexx am 24.02.2020 10:36 ---
Spid, danke für die Klarstellung, dass dieses "Aufgezwungen sein" nicht ausschließlich Aspekte sind, die in mir als Bewerber zu suchen sind...

--- End quote ---

Wobei gleichsam interessant wäre, wie sehr Spids persönliche Überzeugungen hier verallgemeinerbar sind. Schwerbehinderte Bewerber völlig empathielos als "aufgezwungen" und quasi "chancenlos" zu werten, ist hoffentlich nicht der Standardfall.

Texter:
Wenn ein Bewerber nur eingeladen wird, weil er schwerbehindert ist, halte ich das tatsächlich für eine gängige Praxis.
Mit geeigneten schwerbehinderten Bewerbern wird sicherlich anders verfahren...

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