Autor Thema: Sabbatical Urlaubstage  (Read 7508 times)

Speech

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Antw:Sabbatical Urlaubstage
« Antwort #15 am: 21.02.2020 18:34 »
Bei dem Ansparmodell erwirtschaftet man im vereinfachten Sinne eine Art "Mehrstunden". In der Freistellungsphase bummelt man diese ab.

Ich wünsche ein schönes Wochenende

Nice

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Antw:Sabbatical Urlaubstage
« Antwort #16 am: 24.02.2020 08:26 »
Urlaub nach Stunden zu berechnen findet seine Rechtsgrundlage wo ?

Manchmal wäre es ganz hilfreich, Rechtsgrundlagen anhand von Logik statt nach Gefühl zu bilden.
Es ist nur logisch, dass wenn du 8 Stunden am Tag arbeiten gehst, aber nur für 6 Stunden Lohn erhältst, dass du auch nur für 6 Stunden Urlaubsanspruch erwirbst. Natürlich kann man das auch Tageweise machen, sodass die Stunden keine Rolle spielen. Aber wenn du dann einen Tag Urlaub nimmst, wird der nur mit 6 Stunden entgolten. Da fehlen dann die zwei Stunden tägliche Mehrarbeit, die dann die bezahlte Freistellung rechtfertigen.

Einfach gesagt ist es, wie von Speech bereits geschrieben so, dass du eigentlich nur Mehrarbeit leistest, die du später eben am Stück abbummelst. Du gehst 2 Jahre so arbeiten, als hättest du eine 75% Stelle, arbeitest aber jeden Tag, als würdest du eine 100% Stelle haben, sparst dabei massiv Stunden an und bleibst dann halt so lange weg, bis deine angesparten Stunden aufgebraucht sind.

Isie

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Antw:Sabbatical Urlaubstage
« Antwort #17 am: 24.02.2020 12:33 »
BAG vom 19.03.2019 – 9 AZR 315/17. Bei einem Sabbatical besteht in der Freistellungsphase kein Urlaubsanspruch.
Damit ist es doch eindeutig. Bei dem Ansammeln und Abbummeln von Stunden wäre es eher nicht so.

Capo

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Antw:Sabbatical Urlaubstage
« Antwort #18 am: 24.02.2020 13:07 »
Urlaub nach Stunden zu berechnen findet seine Rechtsgrundlage wo ?

Manchmal wäre es ganz hilfreich, Rechtsgrundlagen anhand von Logik statt nach Gefühl zu bilden.
Es ist nur logisch, dass wenn du 8 Stunden am Tag arbeiten gehst, aber nur für 6 Stunden Lohn erhältst, dass du auch nur für 6 Stunden Urlaubsanspruch erwirbst. Natürlich kann man das auch Tageweise machen, sodass die Stunden keine Rolle spielen. Aber wenn du dann einen Tag Urlaub nimmst, wird der nur mit 6 Stunden entgolten. Da fehlen dann die zwei Stunden tägliche Mehrarbeit, die dann die bezahlte Freistellung rechtfertigen.




Einfach gesagt ist es, wie von Speech bereits geschrieben so, dass du eigentlich nur Mehrarbeit leistest, die du später eben am Stück abbummelst. Du gehst 2 Jahre so arbeiten, als hättest du eine 75% Stelle, arbeitest aber jeden Tag, als würdest du eine 100% Stelle haben, sparst dabei massiv Stunden an und bleibst dann halt so lange weg, bis deine angesparten Stunden aufgebraucht sind.




Der Urlaubsanspruch ergibt sich nur aus der Arbeitszeit, nicht aus der Entlohnung.

Isie

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Antw:Sabbatical Urlaubstage
« Antwort #19 am: 24.02.2020 16:38 »
BAG vom 19.03.2019 – 9 AZR 315/17. Bei einem Sabbatical besteht in der Freistellungsphase kein Urlaubsanspruch.

Speech

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Antw:Sabbatical Urlaubstage
« Antwort #20 am: 24.02.2020 17:30 »
BAG vom 19.03.2019 – 9 AZR 315/17. Bei einem Sabbatical besteht in der Freistellungsphase kein Urlaubsanspruch.

Im Urteil geht es um unbezahlten Urlaub. Daher spielt es im Fall des TE keine Rolle, da er die Stunden im Vorfeld erarbeitet hat.

Isie

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Antw:Sabbatical Urlaubstage
« Antwort #21 am: 24.02.2020 18:54 »
Stimmt. Aber aus diesem Urteil resultiert die inzwischen in Fachzeitschriften vertretene Auffassung, dass in der Freistellungsphase einer Sabbaticalvereinbarung kein Urlaubsanspruch entsteht.

Wenn die Arbeitszeit auf weniger oder mehr als sechs Tage in der Kalenderwoche verteilt wird, vermindert oder erhöht sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Nach dem Urteil des BAG sind Arbeitspflicht und Urlaubstage miteinander verknüpft.
Demnach besteht kein Urlaubsanspruch, wenn die Arbeit regelmäßig so verteilt ist, dass ein Zeitraum ohne wöchentliche Arbeitstage entsteht. Und das ist genau das, was Nice in ihrem Beitrag dargelegt hat.

Spid

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Antw:Sabbatical Urlaubstage
« Antwort #22 am: 24.02.2020 20:41 »
Sonderurlaub suspendiert die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, mithin besteht dabei auch keine Arbeitspflicht. Das ist beim Aufbau und Abbau von Arbeitsstunden ja gerade nicht der Fall: Aufbau von Arbeitsstunden ist Vorleistung mit einem unspezifischen Freistellungsanspruch, Abbau ist die Realisierung des konkretisierten Freistellungsanspruchs. Der Abbau aufgebauter Arbeitsstunden setzt eine grundsätzliche Arbeitspflicht voraus, weil nur durch eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung dieser Austausch der Vorleistung gegen eine konkrete Freistellung überhaupt erfolgen kann, denn Freistellung setzt Verpflichtung voraus. Es gibt also eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung und eine regelmäßige Verteilung dieser Verpflichtung auf eine bestimmte Zahl von Tagen pro Woche, von der lediglich aufgrund der erbrachten Vorleistung freigestellt wird. Das führt auch das BAG im ATZ-Urteil zutreffend aus. Es negiert den Anspruch auf Erholungsurlaub nur deshalb, weil es ex ante eine Vereinbarung gab, in einem bestimmten Zeitraum Arbeitsleistung zu erbringen und in einem anderen Zeitraum keine Arbeitsleistung zu erbringen. Durch diese Vereinbarung wurde a priori bereits von der Arbeitsleistung freigestellt, eine Arbeitspflicht ist mithin nicht entstanden und konnte auch nicht zu einem Anspruch auf Erholungsurlaub führen. Es kommt mithin auf die Vereinbarung an, die man getroffen hat. Eine simple Rahmenvereinbarung, man könne unbegrenzt oder in einem bestimmten Umfang Vorleistung gehen und Arbeitsstunden aufbauen und diese zu einem späteren Zeitpunkt auch geschlossen abbauen, oder eine Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos, das entsprechende Möglichkeiten bietet, dürfte unschädlich für den Urlaubsanspruch sein, da es eben keine Vereinbarung gibt, die die Arbeitspflicht in einem bestimmten Zeitraum aussetzt, ohne daß eine Vorleistung erbracht worden ist.

Isie

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Antw:Sabbatical Urlaubstage
« Antwort #23 am: 24.02.2020 20:51 »
Sabbaticalvereinbarungen beinhalten, dass in einem bestimmten Zeitraum eine Arbeitsleistung erbracht wird und in einem bestimmten Zeitraum keine Arbeitsleistung zu erbringen ist. Also besteht in der Freistellungsphase kein Anspruch auf Erholungsurlaub.

Spid

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Antw:Sabbatical Urlaubstage
« Antwort #24 am: 24.02.2020 21:13 »
Das ist in dieser Pauschalität schlicht falsch. In unseren Vereinbarungen wird im Vorhinein kein bestimmter Freistellungszeitraum festgelegt. Wir vereinbaren, daß der AN bis zu 1500 Arbeitsstunden - auch durch Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit, aber nicht zwingend - durch Vorleistung sammeln kann und später dann in einen konkretisierten Freistellungsanspruch umwandeln kann.

Isie

  • Gast
Antw:Sabbatical Urlaubstage
« Antwort #25 am: 24.02.2020 21:35 »
Okay, dann ist das keine Sabbaticalvereinbarung, wie ich sie kenne. Beinhalten eure Sabbaticalvereinbarungen keine sozialversicherungsrechtliche Wertguthabenvereinbarung?

Spid

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Antw:Sabbatical Urlaubstage
« Antwort #26 am: 24.02.2020 21:49 »
Die Vereinbarung selbst ist eine sozialversicherungsrechtliche Wertguthabenvereinbarung, weil sie als Vereinbarung über ein Langzeitkonto nach §10 Abs. 6 TVÖD die entsprechenden Voraussetzungen des §7b SGB IV erfüllt.

Isie

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Antw:Sabbatical Urlaubstage
« Antwort #27 am: 24.02.2020 21:53 »
Ach so, alles klar.