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Persönliche Zulage während des Angestelltenlehrgangs II / Stufenlaufzeit

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Spid:

--- Zitat von: Larry123 am 21.02.2020 11:04 ---Naja, ich bekomme den Differenzbetrag, der mir mit der am 1.1.19 gültigen Entgelttabelle zustand. Es gab aber ja am 1.4.19 eine neue Entgelttabelle und danach hätten mir pro Monat 45,73 € mehr zugestanden. Ich bekomme aber immer noch den alten Differenzbetrag.
--- End quote ---

Also keine fehlende Zulage, sondern eine in zu geringer Höhe gezahlte Zulage. Ja, für diese Ansprüche gilt die tarifliche Ausschlußfrist.


--- Zitat ---Also bekomme ich de facto nicht EG9b Stufe 5, sondern Stufe 4!? Sorry, aber ich verstehe die Aussage immer noch nicht. Und für die „Dauer der Eingruppierung“ heißt für immer das Entgelt, das mir im Januar 19 zugestanden hätte!?

--- End quote ---

De facto wirst Du in E9b/5 eingruppiert sein. Dein Entgelt bestimmt sich hingegen danach, als wärest Du am Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung höhergruppiert worden, also Januar 2019 - also nicht das Entgelt, das Dir im Januar 2019 zugestanden hätte. Die Sonderregelung zum Entgelt greift solange, wie Du in der Entgeltgruppe eingruppiert bist, in die Du nach Bestehen der Prüfung höhergruppiert worden sein wirst.

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