Hallo zusammen,
ich bin seit dem 1.6.2011 in die EG 8 eingruppiert. Im Oktober 2018 habe ich eine EG 9b Stelle bekommen. Bedingung hierfür war, dass ich die Befähigung durch Abschluss des AII‘s nachhole.
Gemäß der Nr. 7 Abs. 3 + 4 Vorbemerkungen zur EGO habe ich also ab Januar 2019 eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen EG 8 und EG 9b bekommen. Seit dem 01.04.2019 ist der Differenzbetrag gestiegen, aber ich bekomme immer noch den zuerst für mich gültigen Betrag.
Nun meine erste Frage: Steht mir die persönliche Zulage während des AII‘s allgemein überhaupt zu? Wenn ich es richtig lese, müsste dies gemäß Nr. 7 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2 Vorbemerkungen zur EGO (..oder befindet sich der Beschäftige in der Ausbildung..) der Fsll sein, oder? Ich möchte halt keine schlafenden Hunde wecken und danach gar keine Zulage mehr bekommen
Die zweite Frage bezieht sich auf meine Stufenlaufzeit. Der AII endet (hoffentlich) am 5.6.20 und ich bin seit dem 1.6.16 in die Stufe 4 der EG 8. Bei stufengleicher Höhergruppierung müsste ich ja dann nach dem Lehrgang in EG 9b Stufe 5 eingruppiert werden, da ich meine 4 Jahre in Stufe 4 mit Ablauf des 31.5.20 absolviert habe, oder? Wenn das so wäre, hätte ich sehr viel Glück, da meine Stufenlaufzeit in Stufe 4 nicht neu beginnen würde.
Vielen Dank im Voraus und schon mal ein schönes Wochenende
Mfg