Autor Thema: Abmahnung wirksam?  (Read 4913 times)

Annie27

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Abmahnung wirksam?
« am: 22.02.2020 15:30 »
Hallo,

eine Freundin von mir arbeitet als Erzieherin in einem kirchlichen Kindergarten der Gemeinde. Der Kindergarten hatte einen Gottesdienst und daher hat jede Erzieherin eine Überstunde bekommen. Meine Freundin hatte an einem Tag dann mit ihrer Arbeitskollegin abgesprochen, dass sie an diesem Tag die eine Stunde Überstunde abfeiert und daher eine Stunde früher geht. Die Arbeitskollegin war damit einverstanden und die Kinder waren in dieser Zeit von dieser Arbeitskollegin auch betreut worden. Am nächsten Tag kam die stellvertretende Kindergartenleiterin, da die eigentliche Leitung im Urlaub war, zu meiner Freundin und hat gesagt, dass sie eigentlich hätte was unterschreiben müssen und die Vertretung sowie die stellvertretende Kindergartenleiterin dieses Dokument auch hätte unterschreiben müssen. Daraufhin hat sie eine Abmahnung wegen unerlaubtes entfernen von Arbeitsort bekommen.

Meine Frage: ist diese Abmahnung wirksam ? Da sie ja mit ihrer Arbeitskollegin abgesprochen hatte das sie früher geht und damit gewährleistet hat das die Kinder in dieser Stunde betreut werden?

Spid

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Antw:Abmahnung wirksam?
« Antwort #1 am: 22.02.2020 15:32 »
Wenn sie zur Arbeitsleistung verpflichtet war und ohne Erlaubnis des AG der Arbeit ferngeblieben ist, ist sie mit einer Abmahnung noch gut bedient.

clarion

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Antw:Abmahnung wirksam?
« Antwort #2 am: 22.02.2020 18:40 »
Hallo,

ohne Rücksprache mit Vorgesetzten Überstunden abfeiern, ist schon gewagt. Ist es denn geübte Praxis, eigenmächtig Überstunden abzufeiern? Nur in dem Fall sehe ich Aussicht auf Erfolg.

Kryne

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Antw:Abmahnung wirksam?
« Antwort #3 am: 24.02.2020 11:12 »
Also jetzt mal nix für Ungut, aber wie kann man denn auf die Idee überhaupt nur kommen, dass es reicht einfach mit einer Kollegin (nicht Vorgesetzten) das abfeiern einer Überstunde abzusprechen ? Das wird ja wohl kaum gängige Praxis sein oder ?

Selbst wenn die Leitung nicht da ist, so wird es ja wohl Vertretungsregelungen geben und im Zweifel immer noch den Weg "nach Oben" wo man so etwas hätte absprechen können.

MrRossi

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Antw:Abmahnung wirksam?
« Antwort #4 am: 24.02.2020 11:24 »
Die Kirche im Dorf lassen....
Da scheint mir das Verhältnis doch schon gestört, auch wenn rechtlich nichts gegen eine Abmahnung einzuwenden sein könnte. Ich würde die Arbeitsmarktsituation jedenfalls ausnutzen um meinen Ermessenspielraum auch auszunutzen.....

Spid

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Antw:Abmahnung wirksam?
« Antwort #5 am: 24.02.2020 11:28 »
Die Kirche im Dorf lassen? Die Abmahnung ist doch bereits ein sehr mildes Mittel, schließlich käme grundsätzlich auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung infrage.

Mond6

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Antw:Abmahnung wirksam?
« Antwort #6 am: 24.02.2020 11:39 »
Hallo,

ohne Rücksprache mit Vorgesetzten Überstunden abfeiern, ist schon gewagt. Ist es denn geübte Praxis, eigenmächtig Überstunden abzufeiern? Nur in dem Fall sehe ich Aussicht auf Erfolg.

Wenn es geübte Praxis ist wird ein Einspruch sicherlich Erfolg haben. Das Verhältnis zur stellvertretenden Leitung ist aber auf Dauer unbefriedigend. So oder so solltest du dich umorientieren.

Fragmon

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Antw:Abmahnung wirksam?
« Antwort #7 am: 24.02.2020 11:42 »
Die Kirche im Dorf lassen? Die Abmahnung ist doch bereits ein sehr mildes Mittel, schließlich käme grundsätzlich auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung infrage.

Ich glaube nicht, daß eine einmalige Entfernung vom Arbeitsort um eine Stunde, einen so starke Pflichtverletzung darstellt, dass dem Arbeitgeber nicht zuzumuten wäre, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfristen aufrecht zu erhalten.

Spid

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Antw:Abmahnung wirksam?
« Antwort #8 am: 24.02.2020 11:45 »
Das sieht das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz anders, Urteil vom 24.10.2007 - 7 Sa 385/07.

BAT

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Antw:Abmahnung wirksam?
« Antwort #9 am: 24.02.2020 11:47 »
Ich glaube bei den letzten beiden Kommentaren fehlt zur Erkenntnis das Wort "unentschuldigt" ;)

Mond6

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Antw:Abmahnung wirksam?
« Antwort #10 am: 24.02.2020 11:52 »
Welche Antworten siehst du als die beiden letzten an?

MrRossi

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Antw:Abmahnung wirksam?
« Antwort #11 am: 24.02.2020 12:18 »
Die Kirche im Dorf lassen? Die Abmahnung ist doch bereits ein sehr mildes Mittel, schließlich käme grundsätzlich auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung infrage.
Höchstens ein mildes Mittel. Sehr milde wäre eine Ermahnung.
Nur in den Fällen dass z.B. durch das Fernbleiben der Betreuungsschlüssel nicht mehr stimmte wäre eine Abmahnung für mich O.K.
Aber das ist nunmal meine Meinung, und die darf ich haben. Und ich würde meine Konsequenzen daraus ziehen!
Wie der AG ja auch, und ich würde es aus Milde dem AG auch kundtun wie ich darauf reagiere.
Letzlich hätte der AN ja auch Unwohlsein vorschieben können, wenn er in böser Absicht handelte.

Spid

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Antw:Abmahnung wirksam?
« Antwort #12 am: 24.02.2020 12:22 »
Letztlich bleibt es bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung, die auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt hätte, siehe das referenzierte Urteil. Es handelt sich schließlich um die Hauptpflicht des AN aus dem Arbeitsverhältnis.

Fragmon

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Antw:Abmahnung wirksam?
« Antwort #13 am: 24.02.2020 13:06 »
Das sieht das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz anders, Urteil vom 24.10.2007 - 7 Sa 385/07.

Ich halte mit 3 Sa 408/11 R.Nr. 46 entgegen. Das Urteil passt sogar noch etwas besser.

Spid

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Antw:Abmahnung wirksam?
« Antwort #14 am: 24.02.2020 13:25 »
Die wie üblich schludrige Rechtsprechung des LAG Köln bleibt jedwede Ausführungen, inwiefern eine nicht unbedeutende Verletzung der Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis keinen Kündigungsgrund an sich darstellen sollte, schuldig - denn genau das verneint das LAG Köln und setzt sich damit in Widerspruch zur gefestigten BAG-Rechtsprechung, die eben gerade die Verletzung der Hauptpflicht als wichtigen Grund an sich für eine außerordentliche Kündigung ansieht, z.B. BAG Urteil v. 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 RN19.