Autor Thema: Gleichstellung von Erzieher*innen für die Tätigkeit von Sozialarbeiter*innen  (Read 1523 times)

dingenskirchen

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Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem/Frage:

Da in meinem Jugendamt mehrfach keine geeigneten Sozialarbeiter*innen für Leitungsstellen gefunden wurden, haben wir langjährige Erzieher*innen (die mehrere Jahre die Arbeit von Sozialarbeiter*innen gemacht haben) aufgrund ihrer Erfahrung zu Sozialarbeiter*innen gleichgestellt. Diese konnten sich dann auf die Leitungsstellen bewerben und werden auch entsprechend bezahlt.

Wir gehen diesen Schritt aber nur wenn wir eine Stelle nicht besetzen können und machen dies bei Erzieher*innen die quasi die Leitungsstelle bekommen sollen.
Meine frage wäre, ob es hierzu eine Regelung bzw. Rechtsgrundlage gibt?

Wie könnte man z.B. hier eine Gleichbehandlung herstellen? Könnte man z.B. unabhängig von offenen Stellen Erzieher*innen bei einem bestimmten grad der nachgewiesenen gleichen Fähigkeiten gleichstellen?

Vielen Dank

Spid

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Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Der TV-L regelt lediglich die Eingruppierung. Wird jemand, der kein Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung ist, mit entsprechenden Aufgaben betraut, ist er in S8b eingruppiert, sofern er kein „sonstiger Beschäftigter“ ist. Die Rechtsprechung zum „sonstigen Beschäftigten“ ist in dieser Broschüre gut zusammengefasst: https://bit.ly/33ATh5H.