Liebe Gemeinde,
Folgende Ausgangslage und bitte die Begriffe und Strukturen so hinnehmen
Es ist sicher eine Gemengelage zwischen den verschiedensten Themenbereichen und der TVöD-Bund wird naherliegender Weise nicht vollumfänglich Auskunft darüber geben. Dass das Tarif-und Beamtenrecht in keinem Zusammenhang stehen und nicht vergleichbar sind, ist mir natürlich auch sehr bewusst
Ein Abteilungsleiter (A 13 g.D.) leitet zwei Referate (E 12 TVEntgO). Die Planstelle des Beamten ist ebenfalls mit A13 g.D. im Stellenplan ausgewiesen, der Beatme ist Dipl. Verw. Wirt und somit "durchbefördert". Es findet Beamtenrecht Anwendung. Die beiden Referatsleitungen (E 12) sind beide entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Hier findet Tarifrecht Anwendung. Nehmen wir an, der Beamte in A 13 g.D. erkrankt längerfristig. Einer der beiden Referatsleitungen soll im Rahmen des für TB anzuwendenden Tarifrechts die Tätigkeiten des Abteilungsleiters vorübergehend als höherwertige Tätigkeit übertragen werden.
Frage: wonach richtet sich ggf. die Zulage für die höherwertige Tätigkeit?
Bin sehr gespannt und vielen Dank.