Autor Thema: Ballungszuschlag  (Read 2121 times)

LiLu

  • Gast
Ballungszuschlag
« am: 24.02.2020 11:13 »
Hallo,

habe eine Frage.
Bekommt man Ballungszuschlag wenn die Bezahlung nach dem Tarifvertrag VKA Kommunen geregelt ist?

Danke

Spid

  • Gast
Antw:Ballungszuschlag
« Antwort #1 am: 24.02.2020 11:15 »
Einen solchen Zuschlag gibt es im TVÖD nicht.

LiLu

  • Gast
Antw:Ballungszuschlag
« Antwort #2 am: 24.02.2020 11:18 »
kommt es dann darauf an wo man Wohnt für den Ballungszuschlag?
Job und Wohnort sind in münchen

Spid

  • Gast
Antw:Ballungszuschlag
« Antwort #3 am: 24.02.2020 11:20 »
Einen solchen Zuschlag gibt es im TVÖD nicht.

Mond6

  • Gast
Antw:Ballungszuschlag
« Antwort #4 am: 24.02.2020 11:30 »
Wie sollte so ein Zuschlag aussehen?
Ist er in Castrop-Rauxel genau so wie in München?
Werden Heide und Husum als Ballungsraume in SH gewertet?

Lars73

  • Gast
Antw:Ballungszuschlag
« Antwort #5 am: 24.02.2020 11:32 »
Soweit die Stadt München der Arbeitgeber ist gibt es eine "München-Zulage" (bis bestimmte Entgelte). Diese ist nicht im TVöD VKA geregelt, sondern in einer örtlichen Tarifvereinbarung. Soweit im Arbeitsvertrag darauf kein Bezug genommen wird besteht kein Anspruch. Soweit es ein anderer Arbeitgeber ist der nur nach TVöD bezahlt bekommt man ggf. keine "München-Zulage". Wobei eine Ausweitung auf bestimmte Tochtergesellschaften der Stadt angestrebt wird.