Soweit die Stadt München der Arbeitgeber ist gibt es eine "München-Zulage" (bis bestimmte Entgelte). Diese ist nicht im TVöD VKA geregelt, sondern in einer örtlichen Tarifvereinbarung. Soweit im Arbeitsvertrag darauf kein Bezug genommen wird besteht kein Anspruch. Soweit es ein anderer Arbeitgeber ist der nur nach TVöD bezahlt bekommt man ggf. keine "München-Zulage". Wobei eine Ausweitung auf bestimmte Tochtergesellschaften der Stadt angestrebt wird.