Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Welche Entgeltungsgruppe / Stufe sollte ich einfordern

<< < (2/2)

Spid:
Es gibt zahllose Stadtwerke, die nicht in den Geltungsbereich des TV-V fallen.

Kryne:

--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 25.02.2020 00:38 ---Stadtwerke hört sich nach TV-V an.

--- End quote ---

Also unsere Stadtwerke wenden nicht den TV-V an. Auch nicht die Stadtwerke unserer Nachbargemeinden.

JahrhundertwerkTVÖD:
Ich habe ja auch geschrieben dass es sich nach TV-V anhört.
Die meisten Stadtwerke haben nun mal den TV-V.
Stadtwerke mit TVÖD sind meistens Eigenbetriebe und nennen sich nur Stadtwerke.

Mehr Infos konnten ja bisher nicht geliefert werden.

Ist mir schon klar, dass auch TVÖD möglich ist.

Spid:
Auch rechtlich selbständige Versorgungsbetriebe nennen sich nur „Stadtwerke“. Zudem gibt es zahllose rechtlich selbständige „Stadtwerke“, die ihrerseits nicht in den Geltungsbereich des TV-V fallen, weil sie öffentlich-rechtlich organisiert sind, sie Kleinbetriebe sind, sie Mitglied im AVH sind, sie mit mehr als 10% ihres Personals anderen Aufgaben nachgehen...

Kaiser80:
Auch so manch ein rechtlich unselbstständiger Eigenbetrieb nennt sich xyz-Werk, diesem ist die Anwendung TVV gar unmöglich. Ohne nähere Kenntnis lässt sich aus dem Namen mal rein gar nix zur Anwendung eines TV schließen

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version