Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Welche Entgeltungsgruppe / Stufe sollte ich einfordern
Spid:
Es gibt zahllose Stadtwerke, die nicht in den Geltungsbereich des TV-V fallen.
Kryne:
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 25.02.2020 00:38 ---Stadtwerke hört sich nach TV-V an.
--- End quote ---
Also unsere Stadtwerke wenden nicht den TV-V an. Auch nicht die Stadtwerke unserer Nachbargemeinden.
JahrhundertwerkTVÖD:
Ich habe ja auch geschrieben dass es sich nach TV-V anhört.
Die meisten Stadtwerke haben nun mal den TV-V.
Stadtwerke mit TVÖD sind meistens Eigenbetriebe und nennen sich nur Stadtwerke.
Mehr Infos konnten ja bisher nicht geliefert werden.
Ist mir schon klar, dass auch TVÖD möglich ist.
Spid:
Auch rechtlich selbständige Versorgungsbetriebe nennen sich nur „Stadtwerke“. Zudem gibt es zahllose rechtlich selbständige „Stadtwerke“, die ihrerseits nicht in den Geltungsbereich des TV-V fallen, weil sie öffentlich-rechtlich organisiert sind, sie Kleinbetriebe sind, sie Mitglied im AVH sind, sie mit mehr als 10% ihres Personals anderen Aufgaben nachgehen...
Kaiser80:
Auch so manch ein rechtlich unselbstständiger Eigenbetrieb nennt sich xyz-Werk, diesem ist die Anwendung TVV gar unmöglich. Ohne nähere Kenntnis lässt sich aus dem Namen mal rein gar nix zur Anwendung eines TV schließen
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