Autor Thema: Wechsel zu anderem AG innerhalb des TVL im gleichen Bundesland  (Read 6431 times)

Ratsuchender

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Hallo,

kurze Frage: Wie verhält es sich mit den Stufen, wenn man von TV-L 11 Stufe 5 zu einem anderen AG im gleichen Bundesland wechselt, wenn man eine völlig andere Tätigkeit übernimmt, aber ebenso mit TV-L 11 vergütet wird? Bleiben die Stufen dennoch oder fängt man wieder von vorn an?

Danke für eure Antworten und LG
Ratsuchender

Spid

  • Gast
Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1, da in einer völlig anderen Tätigkeit keine einschlägige Berufserfahrung erlangt werden konnte.

Ratsuchender

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
...und wenn der neue AG Berufserfahrungen anerkennt, gibt es dann Spielraum oder geht höchstens die Stufe 3? Ich dachte, dass man Landesmitarbeiter ist und man die Stufen mitnimmt?

Spid

  • Gast
Förderliche Berufserfahrung kann soweit berücksichtigt werden, wie Berufserfahrung tatsächlich vorliegt. Auch eine bestehende Stufe kann ganz oder teilweise übernommen werden.

Du hast ausgeführt, den AG gewechselt zu haben. Mithin war entweder der alte oder der neue AG nicht das Land.

Ratsuchender

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Jetzt bin ich verwirrt  8)

Spid

  • Gast
Ein anderer AG bedeutet zwangsläufig, daß es nicht derselbe AG ist. Mithin können alter AG und neuer AG nicht identisch sein. Wenn alter und neuer AG nicht identisch sind, kann nur einer von beiden das Land sein.

Ratsuchender

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Ok, das würde aber bedeuten, dass bei Wechsel innerhalb des Landes nur die Dienststelle gewechselt wird. Dann müssten die Stufen weiterlaufen, auch wenn sich die Tätigkeit ändert. Ich kenne die Definition eben nicht. Also formales Beispiel:

Wechsel von Hochschuleinrichtung zur Kammer. Beides TV-L des gleichen Bundeslandes. Ist das dann ein Wechsel des AG oder "nur" der Dienststelle?

LG

Wastelandwarrior

  • Gast
Das kommt darauf an, ob die Hochschule tatsächlich Landesbeschäftigte hat (z.B. BaWü) oder nicht (z.B. Berlin).

Aber selbst wenn es eine anderer AG ist: Der neue AG KANN die selbe Stufe wie bisher übernehmen. § 16 Abs. 2a TV-L

Muss man verhandeln.

Ratsuchender

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Ah ok...alles klar.... dann sollte man auf jeden Fall verhandeln. Ein Versuch wäre es zumnidest wert.  Danke für die Antworten.

Spid

  • Gast
Hochschulen sind in einigen Bundesländern eigenständige AG, in anderen nicht. Die Kammern (HWK, IHK) sind jedenfalls eigenständige AG. Ein Wechsel von einer Hochschule zu einer Kammer ist somit jedenfalls ein AG-Wechsel, ein Wechsel von einer Hochschule zur anderen oder in die unmittelbare Landesverwaltung nur dann, wenn die Hochschulen im jeweiligen Land eigenständige AG sind.

Wastelandwarrior

  • Gast
korrekt.