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[RP] Freiwillige Rückstufung A13 nach A12

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AMueller:
Hallo,
aus privaten Gründen steht ein Wohnortwechsel bei mir an. Bislang bin ich in A13 bei einer rheinland-pfälzischen Kommune eingestuft (Laufbahn drittes Einstiegsamt/ ehem. gehobener Dienst). Am neuen Wohnort -ebenfalls Kommune in Rlp- stünde eine Planstelle A12 zur Verfügung.
Ich wäre bereit freiwillig in A12 zurück zu gehen. Nun habe ich im Landesbeamtengesetz keine entsprechende Regelung gefunden, denke aber, dass bei einem Dienstherrenwechsel ja grds. dies möglich sein müsste.

Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht und kann davon berichten.

Danke.
Gruß A

Skedee Wedee:
Sollte eigentlich nach § 29 LBG RP möglich sein. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG muss die Rangherabsetzung (Rückversetzung) im Weg der Ernennung erfolgen. § 8 ist jedoch nicht die Rechtsgrundlage für die Maßnahmen, sondern findet sich in den Vorschriften zur Versetzung des Beamten.

Du müsstest daher bei Deinem Dienstherrn beantragen, dass Du zur anderen Kommune unter gleichzeitiger Ernennung zum Amtsrat/zur Amtsrätin versetzt wirst.

AMueller:
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hilft mir weiter!

Gerda Schwäbel:
Langsam! Erfahrungsgemäß hat ihr aktueller Dienstherr weder eine Veranlassung noch große Lust, aus Ihnen einen Amtsrat oder eine Amtsrätin zu machen. Der kümmert sich allenfalls um die Versetzung. Sie sollten in Ihrem Bewerbungsschreiben deutlich zum Ausdruck bringen, dass Sie im Falle der Versetzung mit einer Rückernennung einverstanden sind. Die Begriffe "Rückstufung", "Rangherabsetzung" und "Rückversetzung" würde ich vermeiden.

Organisator:

--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 26.02.2020 17:15 ---Langsam! Erfahrungsgemäß hat ihr aktueller Dienstherr weder eine Veranlassung noch große Lust, aus Ihnen einen Amtsrat oder eine Amtsrätin zu machen. Der kümmert sich allenfalls um die Versetzung. Sie sollten in Ihrem Bewerbungsschreiben deutlich zum Ausdruck bringen, dass Sie im Falle der Versetzung mit einer Rückernennung einverstanden sind. Die Begriffe "Rückstufung", "Rangherabsetzung" und "Rückversetzung" würde ich vermeiden.

--- End quote ---

Genau, der neue Dienstherr würde die Ernennung vornehmen. Ich würde daher konkretisieren, dass Du im Falle eines Dienstherrenwechsels mit der Ernennung zum Amtsrat einverstanden wärst.

Da aber eine ("Raub-")Ernennung das alte Dienstverhältnis sofort beendet wäre zuvor zu klären, ob eine Erprobung im Rahmen einer Abordnung erfolgen soll.

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