Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[RP] Freiwillige Rückstufung A13 nach A12
Gerda Schwäbel:
Mir ist noch nie ein Fall begegnet, in dem es eine Abordnung mit anschließender Raubernennung gab. Die Raubernennung kommt dem aufnehmenden Dienstherrn viel zu teuer - ist nur erforderlich, wenn sich der aktuelle Dienstherr weigert, wechselwillige Beamten abzugeben. Die Rückernennung als solche beendet das bestehende Beamtenverhältnis nicht, weil die Ernennungsurkunde in der Praxis frühestens Sekunden nach der Aushändigung der Versetzungsverfügung übergeben wird.
Skedee Wedee:
Gerda, bist Du sicher, dass die Rückernennung durch die Versetzung und die anschließende Aushändigung einer Urkunde durch den neuen Dienstherrn erfolgt? War das nicht die alte Rechtslage, die sich mit dem BeamtStG geändert hat?
Bitte korrigiere mich, aber ich meine mich an eine Fortbildung zu erinnern, dass die Rückernennung mit der Versetzung verbunden werden soll, so dass Vertrauensschutz für den neuen Dienstherrn vorliegt. Schließlich könnte der alte Dienstherr die Versetzungsverfügung erlassen, für die Entgegennahme der Rückernennungsurkunde durch den neuen Dienstherrn verweigert die TE jedoch die Mitwirkung. Die Versetzung ist jedoch trotzdem wirksam, da es nach § 8 BeamtStG grundsätzlich keiner neuen Ernennungsurkunde im Rahmen einer Versetzung bedarf.
Gerda Schwäbel:
--- Zitat von: Skedee Wedee am 26.02.2020 18:46 ---Gerda, bist Du sicher, dass die Rückernennung durch die Versetzung und die anschließende Aushändigung einer Urkunde durch den neuen Dienstherrn erfolgt? War das nicht die alte Rechtslage, die sich mit dem BeamtStG geändert hat?
--- End quote ---
Ja, ich bin mir ganz sicher, dass ich das so praktiziere! ;)
Der neue Dienstherr bekommt die Versetzungsverfügung zur Aushändigung übersandt und darf sie zum Ende der Abordnungszeit - wenn er möchte oder dem Bewerber nicht hundertprozentig vertraut - gerne auch im Paket zusammen mit der Ernennungsurkunde aushändigen.
Skedee Wedee:
Danke für die Info. ;)
AMueller:
Vielen Dank für die ganzen Infos. Ich weise in meiner Bewerbung nun explizit daraufhin, dass ich bereit zu einer Rückernennung bin. Eine Abordnungsphase wird es eher nicht geben. Ich denke beide Dienstherren werden sich schnell einig, da auch schon ein Nachfolger in den Startlöchern wartet. Auch bin ich beim neuen Dienstherren nicht ganz unbekannt ;)
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