Autor Thema: TV-V Eingruppierung  (Read 2471 times)

exPUschn

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TV-V Eingruppierung
« am: 25.02.2020 18:36 »
Hallo an alle,

ich bin neu hier, demzufolge arbeite ich als Konstrukteur in freier Wirtschaft.

Habe eine schöne Stelle gefunden nach TV-V. Könnten sie mir den Tipp geben, was für Entgeltungsstufe es sein könnte:

- Erstellung und Verantwortung der Planungen für Fernwärme- und Fernkälteleitungen für die Leistungsphasen 1-7 der HOAI (Tief- und Rohrleitungsbau, Schacht- und Detailpläne)
- Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Terminplänen, Materiallisten und Kostenberechnungen
- Koordinierung der Planung mit internen Fachabteilungen und externen Projektbeteiligten
- Beauftragen, Steuern und Prüfen der Leistung von externen Planungsbüros
- Bearbeitung der Projekte nach den Projektmanagementregeln und Pflege der zugehörigen Systeme


Danke

MfG

Spid

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Antw:TV-V Eingruppierung
« Antwort #1 am: 25.02.2020 19:03 »
E9

exPUschn

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Antw:TV-V Eingruppierung
« Antwort #2 am: 25.02.2020 19:45 »
Danke, das werde ich beachten  :)

Könnten Sie bitte sich auch dieses Angebot anschauen. Welche Entgeltungsstufe könnte es sein?

- Selbständige Projektierung und Planung von Anlagen (Neuanlagen, Umbauten, Erweiterungen) für und im Umfeld von thermischen Erzeugungsanlagen, Geothermieanlagen und Kälteanlagen mit Kosten- und Terminverantwortung
- Erstellen von Anfragen, Verträgen und Vergaben von Lieferungen/Leistungen
- Abwicklung der Projekte inkl. Genehmigungsverfahren, Planung, Vertragsgestaltung, Durchsetzung der vertraglichen Vereinbarungen in technischer, terminlicher und kommerzieller Hinsicht
- Schnittstellenbearbeitung und -koordination, Qualitätsüberwachung, Organisation und Begleitung der Inbetriebnahme, etc.
- Beauftragung und Betreuung externer Dienstleister, Planer und Ingenieure
- Weiterentwicklung und Optimierung bestehender Anlagen


Vielen Dank

MfG

Spid

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Antw:TV-V Eingruppierung
« Antwort #3 am: 25.02.2020 19:50 »
E9-E11, je nach Zeitanteilen

exPUschn

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Antw:TV-V Eingruppierung
« Antwort #4 am: 25.02.2020 20:05 »
Danke, das weiß ich nicht, weil ich noch keiner Mitarbeiter bin  :)

Es geht auch darum, dass man bei Bewerbung die Gehaltsvorstellungen angeben soll, und deswegen ist es auch überlegenswert, was da anzugeben). Überlege mal.

Spid

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Antw:TV-V Eingruppierung
« Antwort #5 am: 25.02.2020 20:07 »
Je nach Erfahrung machst Du mit E10 Stufe 2 oder 3 als Gehaltsvorstellung nichts falsch.

exPUschn

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Antw:TV-V Eingruppierung
« Antwort #6 am: 25.02.2020 20:09 »
Ist es zulässig in Deutschland, dass man bei der Bewerbung nicht die Summe, sondern z.B. bloß 10-2 oder 10-3 angibt?

Spid

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Antw:TV-V Eingruppierung
« Antwort #7 am: 25.02.2020 20:13 »
Klar ist das zulässig - dürfte aber eher weniger üblich sein.