Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
TV-V Eingruppierung
Spid:
Je nach Erfahrung machst Du mit E10 Stufe 2 oder 3 als Gehaltsvorstellung nichts falsch.
exPUschn:
Ist es zulässig in Deutschland, dass man bei der Bewerbung nicht die Summe, sondern z.B. bloß 10-2 oder 10-3 angibt?
Spid:
Klar ist das zulässig - dürfte aber eher weniger üblich sein.
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