TV-V Eingruppierung

Begonnen von exPUschn, 25.02.2020 18:36

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exPUschn

Hallo an alle,

ich bin neu hier, demzufolge arbeite ich als Konstrukteur in freier Wirtschaft.

Habe eine schöne Stelle gefunden nach TV-V. Könnten sie mir den Tipp geben, was für Entgeltungsstufe es sein könnte:

- Erstellung und Verantwortung der Planungen für Fernwärme- und Fernkälteleitungen für die Leistungsphasen 1-7 der HOAI (Tief- und Rohrleitungsbau, Schacht- und Detailpläne)
- Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Terminplänen, Materiallisten und Kostenberechnungen
- Koordinierung der Planung mit internen Fachabteilungen und externen Projektbeteiligten
- Beauftragen, Steuern und Prüfen der Leistung von externen Planungsbüros
- Bearbeitung der Projekte nach den Projektmanagementregeln und Pflege der zugehörigen Systeme


Danke

MfG

Spid


exPUschn

Danke, das werde ich beachten  :)

Könnten Sie bitte sich auch dieses Angebot anschauen. Welche Entgeltungsstufe könnte es sein?

- Selbständige Projektierung und Planung von Anlagen (Neuanlagen, Umbauten, Erweiterungen) für und im Umfeld von thermischen Erzeugungsanlagen, Geothermieanlagen und Kälteanlagen mit Kosten- und Terminverantwortung
- Erstellen von Anfragen, Verträgen und Vergaben von Lieferungen/Leistungen
- Abwicklung der Projekte inkl. Genehmigungsverfahren, Planung, Vertragsgestaltung, Durchsetzung der vertraglichen Vereinbarungen in technischer, terminlicher und kommerzieller Hinsicht
- Schnittstellenbearbeitung und -koordination, Qualitätsüberwachung, Organisation und Begleitung der Inbetriebnahme, etc.
- Beauftragung und Betreuung externer Dienstleister, Planer und Ingenieure
- Weiterentwicklung und Optimierung bestehender Anlagen


Vielen Dank

MfG

Spid

E9-E11, je nach Zeitanteilen

exPUschn

Danke, das weiß ich nicht, weil ich noch keiner Mitarbeiter bin  :)

Es geht auch darum, dass man bei Bewerbung die Gehaltsvorstellungen angeben soll, und deswegen ist es auch überlegenswert, was da anzugeben). Überlege mal.

Spid

Je nach Erfahrung machst Du mit E10 Stufe 2 oder 3 als Gehaltsvorstellung nichts falsch.

exPUschn

Ist es zulässig in Deutschland, dass man bei der Bewerbung nicht die Summe, sondern z.B. bloß 10-2 oder 10-3 angibt?

Spid

Klar ist das zulässig - dürfte aber eher weniger üblich sein.