Autor Thema: Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss  (Read 12964 times)

waverace

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Guten Morgen zusammen,

folgende Frage beschäftigt eine Kollegin von mir:

Sie besucht momentan den Angestelltenlehrgang 2 und wird diesen im Herbst beenden.

Sie ist momentan in der EG8, Stufe 4, eingruppiert und erhält jedoch eine Zulage für eine Stelle nach EG9b (seit dem 01.05.2019)

Ab dem 01.08.2020 wird sie die nächste Stufe der EG8 errreicht haben, die Stufe 5.

Meine Frage: Wird sie nach dem Lehrgang in der EG9b Stufe 5 eingruppiert sein und wenn ja, welches Entgelt erhält sie dann? Die Vormerkung Nr. 7 Abs. 4 Satz 3 ist etwas irritierend. Erhält Sie das Entgelt nach EG9b Stufe 5 oder nach EG9b Stufe 4?

Vielen Dank vorab!!


Spid

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Sie wird in E9b/5 eingruppiert sein, aber zunächst das Entgelt der E9b/4 erhalten.

renol2292

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Hallo,

ich beende im Juni diesen Jahres den Angestelltenlehrgang 2.

Mir wurde jetzt eine 9b Stelle angeboten, die ich zum 01.04. oder 01.05. bekleiden könnte.

Derzeit bin ich in EG 6/3 eingruppiert und werde ab dem 01.06. in die Entgeltstufe 4 aufsteigen.

Mit bestandener Prüfung erfülle ich die Voraussetzungen für die Entgeltgruppe 9b, würde ich somit ab Juni 2020 in die EG 9b/4 höhergruppiert?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Spid

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Schwabe

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Da deine Höhergruppierung aber vor dem Stufenaufstieg erfolgt, wird es eine 9b/3.

Spid

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Gem. Sachverhaltsschilderung erfolgt die Höhergruppierung im Juni, mithin also nach dem Stufenaufstieg.

renol2292

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Das wäre meine nächste Frage:

Eine Höhergruppierung vor meinem Stufenaufstieg wäre ohne die bestandene Prüfung doch garnicht möglich oder?

Ich erfülle ja erst ab Juni die Voraussetzung für eine 9b Stelle.

Spid

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Ja. Maßgeblich dafür sind aber nicht irgendwelche Voraussetzungen für eine E9b-Stelle, sondern die Voraussetzungen für die Eingruppierung.

renol2292

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Eingruppierungsvoraussetzungen sind ja:

Entgeltgruppe 9b
1.    Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

2.    Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert.

Punkt 1 hätte ich dann ja erst nach bestandener Prüfung erfüllt? Richtig?

Kaiser80

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Nein und Nein.

Du hast dann weder einen Hochschulabschluss noch bist du sonstiger Beschäftigter

renol2292

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Okay, dann gilt für mich Anlage 1 der Entgeltordnung (VKA) unter Nr. 7 Ausbildungs- und Prüfungspflicht .

(2) 1Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a ist eine Erste
Prüfung abzulegen. 2Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 9b
bis 12 ist eine Zweite Prüfung abzulegen.
3Satz 1 und 2 gelten nur für auf
der Fallgruppe 2 der Entgeltgruppen 5 bzw. 9b aufbauende Eingruppierungen.


Wann würde denn meine Höhergruppierung dann stattfinden?

Rückwirkend zum 01.05. (Beginn der neuen Tätigkeit) [von EG6/3 nach EG9b/3] oder ab der bestandenen Prüfung [von EG6/4 nach EG9b/4]?

Möchte jetzt ungern die drei Jahre in Stufe 3 wegen einem Monat verlieren...

Spid

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Die Frage ist doch bereits beantwortet worden.

renol2292

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Die Frage ist doch bereits beantwortet worden.

Mit deiner Antwort auf folgende Frage:

Das wäre meine nächste Frage:

Eine Höhergruppierung vor meinem Stufenaufstieg wäre ohne die bestandene Prüfung doch garnicht möglich oder?

Ich erfülle ja erst ab Juni die Voraussetzung für eine 9b Stelle.

Ja. Maßgeblich dafür sind aber nicht irgendwelche Voraussetzungen für eine E9b-Stelle, sondern die Voraussetzungen für die Eingruppierung.

Spid

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renol2292

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Danke  :)