Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss

<< < (2/5) > >>

Spid:
Gem. Sachverhaltsschilderung erfolgt die Höhergruppierung im Juni, mithin also nach dem Stufenaufstieg.

renol2292:
Das wäre meine nächste Frage:

Eine Höhergruppierung vor meinem Stufenaufstieg wäre ohne die bestandene Prüfung doch garnicht möglich oder?

Ich erfülle ja erst ab Juni die Voraussetzung für eine 9b Stelle.

Spid:
Ja. Maßgeblich dafür sind aber nicht irgendwelche Voraussetzungen für eine E9b-Stelle, sondern die Voraussetzungen für die Eingruppierung.

renol2292:
Eingruppierungsvoraussetzungen sind ja:

Entgeltgruppe 9b
1.    Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

2.    Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert.

Punkt 1 hätte ich dann ja erst nach bestandener Prüfung erfüllt? Richtig?

Kaiser80:
Nein und Nein.

Du hast dann weder einen Hochschulabschluss noch bist du sonstiger Beschäftigter

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version