Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tägliche Arbeitszeit
Spid:
Es ist ja ein Ausgleichszeitraum von bis zu einem Jahr zugrundezulegen. Nur wenn der Ausgleichszeitraum der Kalendermonat ist, wäre überhaupt eine monatliche Soll-Arbeitszeit zu berechnen.
Fischer123:
Was ist denn gemeint mit ausgleichszeitraum?
Spid:
Der Zeitraum nach §8 Abs. 2 i.V.m. §6 Abs. 2 TVÖD.
Bastel:
--- Zitat von: RsQ am 26.02.2020 12:30 ---
Ein "normaler" AN in Vollzeit arbeitet (als Beispiel) 39h/Woche. Feiertage werden rausgerechnet.
Was gilt also bei jenen, die bspw. 50% arbeiten, aber üblicherweise Mo.-Fr. je 4h? Haben die einfach "genauso" einen Tag frei
--- End quote ---
Also bei uns wird nichts heraus gerechnet, man bekommt für den Tag einfach SEINE Sollarbeitszeit. Egal ob Teilzeit oder Vollzeit.
Interessanter wird es, wenn jemand nur 2 Tage die Woche arbeitet und diese sich flexibel gestalten. Dann dürfte der Feiertag für die Katz sein.
WasDennNun:
Wenn ich eine Ein-Tage-Woche habe und diese auf Montag lege habe ich wahrscheinlich weniger Arbeitstage im Jahr, als wenn ich ihn auf Dienstag lege.
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