Autor Thema: Tägliche Arbeitszeit  (Read 11530 times)

Fischer123

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #30 am: 27.02.2020 16:09 »
schichtsystem kann man das nicht nennen...wir fangen 8.30Uhr an bis 19.15Uhr Pause45min.
In der Saison



Vertraglich sind 36h wöchentlich festgelegt- kann bis zu60h erhöht werden.
7,2h wären ja täglich bei einer 36h woche.

Ab 16. September folgt die Winterfestmachung, die sich bis ungefähr anfang November hinzieht, dabei arbeite ich ebenfalls 7,2h täglich.

Wenn alles erledigt ist bleibe ich zuhause und setze die Überstunden und den Urlaub ab.
Der Urlaub ist mit der Stadt abgesprochen.


Was meinst du mit jenseits der vereinbarten Wochenstunden??? Ich bin das ganze Jahr angestellt nicht nur Saisonal.

Spid

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #31 am: 27.02.2020 16:20 »
Bislang hast Du uns zur Arbeitszeit nur die vertragliche Regelung 36 Wochenstunden offenbart - und nun "kann bis zu 60h erhöht werden" nachgeschoben. Es muß zwingend weitere Regelungen zur Arbeitszeit geben, ansonsten ist das geschilderte Arbeitszeitmodell so nicht durchführbar und führt u.a. zum massiven Ansammeln von Überstunden einschließlich Zuschlägen einerseits und zum Annahmeverzug des AG andererseits. Zudem haben wir uns dem Problem des Ausgleichszeitraums immer noch nur sehr begrenzt genähert.

Welche vertraglichen Regelungen wurden zur Arbeitszeit, zu Sonderformen der Arbeit und zum Ausgleich für Sonderformen der Arbeit mit welchem Wortlaut geschlossen? Welche Betriebs-/Dienstvereinbarungen existieren dazu?

Fischer123

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #32 am: 27.02.2020 16:35 »
Bei Bedarf wird die Wöchentliche Arbeitszeit auf 60h erhöht, das heißt in der Saison.

Das ist doch richtig das Überstunden gesammelt werden die wir dann im Winter abbauen.
Was will ein Schwimmmeister im Winter im Bad ;D

"Die erhöhten Arbeitsstunden werden in den übrigen Zeiten bzw bei Schließung des Bades aufgrund von Schlechtem Wetter abgesetzt".

Mehr steht dort leider nicht

Fischer123

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #33 am: 27.02.2020 16:38 »
Zu Sonderformen steht gar nichts...das zeigt ja dann der TVÖD auf was zu beachten ist.
Rufbereitschaft haben wir ab diesem Jahr. Aller 2 Wochen eine Woche Rufbereitschaft

Spid

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #34 am: 27.02.2020 16:43 »
Wenn da wirklich steht, "Bei Bedarf wird die Wöchentliche Arbeitszeit auf 60h erhöht", schuldet der AG Dir für diesen Zeitraum das 1,54-fache Entgelt, dafür werden keine Überstunden aufgebaut. Wenn man die Regelung nicht von vonrherein als nichtig betrachtete - was ich tue.

Für Überstunden fallen Zuschläge -15 bzw. 30 Prozent - an. Erhältst Du die?

Gibt es eine Dienstvereinbarung zu einem Arbeitszeitkonto?

Fischer123

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #35 am: 27.02.2020 22:00 »
Zuschläge bekommen wir gezahlt.
Die Erhöhung auf 60h sind ja unsere Stunden die wir im Winter absitzen.

Dienstvereinbarung Arbeitskonto?

sr4711

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #36 am: 28.02.2020 09:05 »
@Fischer: Lies Spids Posts nochmal aufmerksam. Die getroffenen Regelungen sind sehr schlecht ausgestaltet - für deinen AG. Du könntest unter Umständen eine Menge Geld einfordern.

Vor allem wenn es kein Arbeitszeitkonto gibt, so wie ich deinen Versuch eines Satzes interpretiere.

Fischer123

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #37 am: 29.02.2020 07:25 »
Ich gehe doch die Überstunden weil ich im Winter zuhause bleibe.
60h überschreite ich nicht.
Also Sind das vorgeschriebene Überstunden, die bezahlt werden müssen? Oder kann ich die dennoch absetzen?

Und ich bin immer noch nicht weiter, was meine Arbeitszeit angeht.

Es heißt meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36h.
Da kann man doch kein monatswert bilden ?? ???




Spid

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #38 am: 29.02.2020 07:47 »
Sofern Deine Ausführungen vollständig und korrekt sind, ist die rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses extrem mangelhaft. Es fallen saisonal massiv Überstunden an, die mit Zuschlägen zu vergüten sind, während der AG im Winter in Annahmeverzug gerät, soll heißen, Du baust da keine Stunden ab. Wenn dann vielleicht noch nicht einmal sauber der Urlaub ausgewiesen wurde, hast Du zudem noch einiges an Urlaub aus den Vorjahren. Ob der AG jetzt irgendwo eine Monatssollzeit nicht sachgerecht bildet, ist ein klitzekleines Problem im Vergleich dazu. Ich rate dazu, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Dir könnten sonst tausende Euro jährlich verlustig gehen.

Fischer123

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #39 am: 29.02.2020 14:15 »
Was soll heißen das er eine monatssollzeit nicht sachgerecht bildet?

Isie

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #40 am: 29.02.2020 14:23 »
Wenn du eine Wochenstundenzahl hast, brauchst du keine Monatsstundenzahl, egal, wie man sie berechnen würde. Wie lang ist der Zeitraum, in dem du gar nicht arbeitest?

Spid

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #41 am: 29.02.2020 14:24 »
Was soll heißen das er eine monatssollzeit nicht sachgerecht bildet?

Ich habe nicht behauptet, daß er das täte.

Fischer123

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #42 am: 29.02.2020 15:17 »
Wenn ich eine 36h Stunden Woche habe kann er kein monatsdurchnitt errechnen was jeden Monat 156.6h wäre......das war ja meine Frage.

Ich bin dennoch das gesamte Jahr angestellt, ich geh nur nicht arbeiten weil ich mein Urlaub und meine Überstunden abbaue.



Spid

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #43 am: 29.02.2020 15:31 »
Du baust wahrscheinlich keine Überstunden ab, sondern der AG gerät in Annahmeverzug. Zudem entstehen tatsächlich Überstunden und nicht nur Arbeitsstunden über Soll als Vorleistung. Dafür fallen zusätzlich Zuschläge - mutmaßlich 30% - an. Sollte der AG ein Monatssoll bilden, weil der Monat der Ausgleichszeitraum ist, muß er die angefallenen Arbeitsstunden, die in Vorleistung erbracht wurden, auszahlen; Überstunden entsprechend am Ende des 3. Kalendermonats nach Entstehung.

WasDennNun

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #44 am: 29.02.2020 15:38 »
Wenn ich eine 36h Stunden Woche habe kann er kein monatsdurchnitt errechnen was jeden Monat 156.6h wäre......das war ja meine Frage.

Ich bin dennoch das gesamte Jahr angestellt, ich geh nur nicht arbeiten weil ich mein Urlaub und meine Überstunden abbaue.
Der Witz ist doch, dass wenn du eine 36h Woche hast und der AG diese ändert zu eine 60h Woche, dann sind in der 60h Woche keine Überstunden angefallen, da du ja regulär 60h arbeiten musst. Er muss dir dann auch 60h bezahlen!!
Wenn da wirklich steht, "Bei Bedarf wird die Wöchentliche Arbeitszeit auf 60h erhöht", schuldet der AG Dir für diesen Zeitraum das 1,54-fache Entgelt, dafür werden keine Überstunden aufgebaut.
Und wenn der AG keine Regelung im Arbeitsvertrag/Dienstvereinbarung getroffen hat, dass er deine Wochenarbeitszeit auf 0 reduzieren kann, dann kannst du im Winter zum Bad gehen, klopf klopf machen wieder nach hause gehen und dein 36h Wochenlohn verlangen, da du ja arbeiten wolltest, er dich aber nicht lässt!

Soll heißen, es scheint vertraglichen pfusch bei euch zu geben, bzgl. dessen worüber ihr euch eigentlich einig seit.
Gewollt ist ja wohl eine durchgängige 36h Woche, mit angeordneten Überstunden im Sommer (die dann entsprechend höher vergütet werden müssten)  und einem angeordneten Überstundenabbau im Winter.