Autor Thema: Tägliche Arbeitszeit  (Read 11534 times)

Spid

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #45 am: 29.02.2020 15:49 »
In zahlreichen Gemeinden fehlt es bereits an den erforderlichen Vereinbarungen über ein Arbeitszeitkonto, das überhaupt erst ein solch saisonales Modell zuließe. Bei den 60h muß der AG zudem acht geben, daß er im Sechs-Monatsschnitt die 48 Stunden nicht reißt. Sofern der AG im Sachverhalt keine hinreichenden Vereinbarungen getroffen hat und von der 60h-Klausel - die so mutmaßlich ohnehin nichtig wäre - keinen Gebrauch macht, die Arbeitszeit im Betriebszeitraum bei beiden Mitarbeitern rechtlich auf Anschlag fährt, müßte pro AN während der Betriebszeit einschl. Überstundenzuschlägen ca. das 1,36-fache des Entgelts zahlen, ohne außerhalb der Saison entsprechend einzusparen.

Isie

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #46 am: 29.02.2020 16:09 »
Ohne eine wasserdichte Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto kann es sozialversicherungsrechtliche Probleme geben, je nach dem, wie lang der Zeitraum ist, in dem du gar nicht arbeitest.

Spid

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #47 am: 29.02.2020 16:15 »
Grundsätzlich ist das richtig, hier aber nicht. Fehlt es an einer wirksamen Vereinbarung, liegt ein Annahmeverzug des AG vor. Der ist sozialversicherungsrechtlich für den AN unproblematisch.

Isie

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #48 am: 29.02.2020 16:26 »
Das mag sein, wenn die Krankenkasse das auch so sieht. Aber da AG und AN sich anscheinend einig waren, dass die vertraglich vereinbarten Stunden komplett in den Sommermonaten geleistet und die Mehrstunden in den Wintermonaten abgebummelt werden, halte ich das für ziemlich risikoreich.

Spid

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #49 am: 29.02.2020 16:36 »
Sofern sie diese Einigkeit nicht in eine wirksame Vereinbarung überführt haben, ist diese Einigkeit ziemlich unbeachtlich.

Isie

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #50 am: 29.02.2020 17:00 »
Aber sie erschwert den Beweis des Annahmeverzugs, der nach deinen Ausführungen verhindert, dass es sozialversicherungsrechtliche Probleme gibt.

Spid

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #51 am: 29.02.2020 17:10 »
Überhaupt nicht. Ohne Arbeitszeitkonto kann es überhaupt nicht zu einer entsprechenden Situation kommen, die für den AN problematisch ist.

Isie

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #52 am: 01.03.2020 10:25 »
Wie ist denn die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag bezüglich der Wochenstunden und des Freizeitausgleichs?

Wenn du nur von März bis Oktober arbeitest, sind es 4 Monate, in denen du nicht arbeitest. Ist vertraglich vereinbart, dass du deinen kompletten Erholungsurlaub in diesen 4 Monaten nehmen musst?

Fischer123

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #53 am: 02.03.2020 13:07 »
Wöchentlich 36h.
Bei Bedarf kann sich die Arbeitszeit auf 60h erhöhen.
Überstunden werden bei schlechtem Wetter und bei Schließung des Bades abgesetzt.

Zum Ausgleich steht weiter nichts.

Urlaub ist nicht geregelt das wir diesen im Winter nehmen aber anders geht es auch nicht, da wir nur 2 Leute sind.

Ich verstehe allerdings immernoch nicht warum es unterschiedliche Rechnungen gibt.

Unsere kämmerin berechnet jedem in der Stadtverwaltung einen durchschnittlichen monatssoll aus.
Ich versteh es leider nicht ???

Spid

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #54 am: 02.03.2020 13:14 »
Es bedürfte ja  nur eines Monatssolls, wenn dies der Ausgleichszeitraum wäre - mit den Rechtsfolgen, die ich geschildert habe.

Fischer123

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #55 am: 02.03.2020 16:18 »
Könntest du das bitte bitte mal auf deutsch schreiben?  8)
So das ich das auch verstehe?
Dieses paragraphendeutsch macht mich alle😂


Spid

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #56 am: 02.03.2020 16:20 »
Nimm doch einfach den gegebenen Rat an:
Sofern Deine Ausführungen vollständig und korrekt sind, ist die rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses extrem mangelhaft. Es fallen saisonal massiv Überstunden an, die mit Zuschlägen zu vergüten sind, während der AG im Winter in Annahmeverzug gerät, soll heißen, Du baust da keine Stunden ab. Wenn dann vielleicht noch nicht einmal sauber der Urlaub ausgewiesen wurde, hast Du zudem noch einiges an Urlaub aus den Vorjahren. Ob der AG jetzt irgendwo eine Monatssollzeit nicht sachgerecht bildet, ist ein klitzekleines Problem im Vergleich dazu. Ich rate dazu, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Dir könnten sonst tausende Euro jährlich verlustig gehen.

Isie

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #57 am: 02.03.2020 16:25 »
Ich schließe mich Spids Rat an. Wenn du den Gang zum Anwalt scheust, frage wenigstens beim Personalrat nach.

WasDennNun

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #58 am: 02.03.2020 18:47 »
Könntest du das bitte bitte mal auf deutsch schreiben?  8)
War das nicht Deutsch genug?
Der Witz ist doch, dass wenn du eine 36h Woche hast und der AG diese ändert zu eine 60h Woche, dann sind in der 60h Woche keine Überstunden angefallen, da du ja regulär 60h arbeiten musst. Er muss dir dann auch 60h bezahlen!!
Wenn da wirklich steht, "Bei Bedarf wird die Wöchentliche Arbeitszeit auf 60h erhöht", schuldet der AG Dir für diesen Zeitraum das 1,54-fache Entgelt, dafür werden keine Überstunden aufgebaut.
Und wenn der AG keine Regelung im Arbeitsvertrag/Dienstvereinbarung getroffen hat, dass er deine Wochenarbeitszeit auf 0 reduzieren kann, dann kannst du im Winter zum Bad gehen, klopf klopf machen wieder nach hause gehen und dein 36h Wochenlohn verlangen, da du ja arbeiten wolltest, er dich aber nicht lässt!

Soll heißen, es scheint vertraglichen pfusch bei euch zu geben, bzgl. dessen worüber ihr euch eigentlich einig seit.
Gewollt ist ja wohl eine durchgängige 36h Woche, mit angeordneten Überstunden im Sommer (die dann entsprechend höher vergütet werden müssten)  und einem angeordneten Überstundenabbau im Winter.

Isie

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #59 am: 02.03.2020 19:01 »
Eigentlich kann man dem Arbeitgeber nur wünschen, dass ein Verstoß gegen das MiLoG festgestellt wird. Dann wird ihm hoffentlich schlagartig klar, dass diese Vertragsgestaltung gar nicht geht.