Autor Thema: Antrag auf Höhergruppierung  (Read 9269 times)

Kaiser80

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 26.02.2020 13:38 »
Bei uns wird in so einem Fall sechs Monate rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung ausbezahlt.

Bei uns wird ab dem Tag der Antragstellung ausgezahlt.
Personalamt braucht aber auch über 1 Jahr bis sie die neuen auszuübenden Tätigkeiten bewertet hat.

Wie dem auch sei: Korrekte Anwendung des Tarifrechts sieht anders aus.



So ist es. Ein in vielen, vielen Kommunen gelebter Kuhhandel.

sr4711

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 26.02.2020 13:53 »
Hast du als AG niemanden, der sich damit auskennt?

Exekutor

  • Gast
Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 26.02.2020 14:22 »

Erst dann weiß man ab wann der MA in der EG10 ist.
Und das geschreibsel vom MA ist wahrscheinlich irrelevant, da wahrscheinlich keine Geltendmachung im Sinne von §37.
[/quote]

Wie kommst du darauf, dass

Zitat Ole: Im Antrag steht: "...meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVÖD angehören. Aus diesem Grund beantrage ich eine Höhergruppierung sowie eine stufengleiche Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10, rückwirkend ab 01.01.2019."

hier keine Geltendmachung im Sinne von 37 (1) vorliegt? Selbst wenn hier etwas nicht 100%ig formuliert sein sollte, müsste sich der zuständige Bearbeiter unter Berücksichtigung auf 133 BGB Gedanken machen und würde zu dem Schluss kommen, dass der MA hier entsprechende Ansprüche geltend macht.


Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 26.02.2020 14:27 »
Es gibt mehr als genug Rechtsprechung des BAG, welche Anforderungen an eine Geltendmachung zu stellen sind. Das ist doch hier im Forum bereits endlos ausgebreitet worden. Es muß sich um eine ernsthafte und konkrete Zahlungsaufforderung handeln, ein Antrag oder eine Bitte um Überprüfung genügen nicht. Zumal hier ja noch nicht einmal ein Anspruch entstanden war, der hätte geltend gemacht werden können.

Exekutor

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #19 am: 26.02.2020 14:41 »
Es gibt mehr als genug Rechtsprechung des BAG, welche Anforderungen an eine Geltendmachung zu stellen sind. Das ist doch hier im Forum bereits endlos ausgebreitet worden. Es muß sich um eine ernsthafte und konkrete Zahlungsaufforderung handeln, ein Antrag oder eine Bitte um Überprüfung genügen nicht. Zumal hier ja noch nicht einmal ein Anspruch entstanden war, der hätte geltend gemacht werden können.


Ich bin angenehm überrascht, dass unerwarteter Weise keine unqualifizierte, nichtssagende herabwürdigende oder beleidigende Antwort von dir folgte. Es scheint also auch auf einem angenehmen Niveau eine Kommunikation möglich zu sein.

Jetzt zu der Geltendmachung des Anspruches. Wie müsste den die Formulierung lauten, damit jemand aus dem Bereich, der dies zu bearbeiten hat auch versteht, dass der Mitarbeiter nach der Feststellung, dass er Tätigkeiten durchführt bzw. Übertragen bekommen hat,  die eine höhere EG zu folge haben und diese nach gesundem Menschenverstand durch die Aussage "EG10 Stufengleich" geltend macht, auch bekommt. Die Tabellen sind offen zugänglich. Ob ich nun die EG-Gruppe und die Stufe nenne, die ich geltend mache, oder ob ich einen Betrag in Zahlen nenne ist doch gehopst wie gesprungen.

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #20 am: 26.02.2020 14:46 »
Es geht nicht um Verständnis, es geht um die rechtliche Wirkung - und für die fehlt es hier bereits an der ernsthaften Zahlungsaufforderung.

clericus organization

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #21 am: 26.02.2020 14:51 »
Hallo, ich habe ebenfalls einen solchen Antrag gestellt:

Hoffe, dass es nicht all zu themenfremd ist... Ansonsten reihe ich meine Frage an die nicht enden wollenden Höhergruppierungsfragen ein.

1. Einstellung 10/2018 -> Stelle wurde neu geschaffen und mit einer E 8 TVöD-VKA ausgeschrieben.

2. 04/.2019 Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung (wegen lediglich deklatorischer Wirkung im Arbeitsvertrag) und gleichzeitig Antrag auf Höhergruppierung in die E9a TVÖD-VKA an Dienststellenleitung.

3. Antwort Personalamt v. 11/2019 den Antrag zu konkretisieren, da meine Stelle "im Zuge des Stellenbesetzungsverfahrens in die E 8 erfolgte".

4. Bis jetzt keine weitere Antwort...

Hier meine Stelle in den Haupttätigkeiten:

Sachbearbeiter Organisation

1. Funktionelle und institutionelle Organisation (Aufbau,- und Ablauforganisation; Planung, Vorbereitung und Durchführung von Organisationsuntersuchungen, sowie Mitwirkung bei Konzeption und Umsetzung; Datei- und Strukturoganisation)

2. Modellierung sowie Dokumentation von Geschäfts- und Optimierungsprozessen(Projekt-/Prozessmanagement; Digitalisierung der Verwaltung - federführende Umsetzung einschlägiger Projekte etc.)

3. Statistik und Berichtswesen

4. Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinische Betreuung (u.a. Organisation von Maßnahmen des Arbeits-/Gesundheitsschutzes; Koordinierung Evakuierungsmaßnahmen; Mitwirkung bei der Erstellung von gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsschutzunterweisungen, PSA, Arbeitsschutzausschuss)

Welchen Erfolg kann ich aufgrund meines Antrages erwarten?

WasDennNun

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #22 am: 26.02.2020 14:58 »
Bei uns wird in so einem Fall sechs Monate rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung ausbezahlt.
Das ist nett und schön und freundlich für die TBler.
Obwohl es ja keine Möglichkeit eines Antrages gibt.
Umgekehrt ist es einfach eine Frechheit, dass nicht mit Änderung der auszuübenden Tätigkeit gezahlt wird.

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #23 am: 26.02.2020 14:59 »
Das Problem ist ja zumeist, daß sich die auszuübende Tätigkeit noch überhaupt nicht geändert hat...

Exekutor

  • Gast
Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #24 am: 26.02.2020 15:01 »
Es geht nicht um Verständnis, es geht um die rechtliche Wirkung - und für die fehlt es hier bereits an der ernsthaften Zahlungsaufforderung.

Und genau das ist es was ich meine.

Vom Grundsatz mag es richtig sein, dass man hier trennen muß zwischen der einfachen Feststellung dass die Übertragung zu einer Eingruppierung in einer Höheren EG geführt hat, und dem Tatsächlichen Willen des Mitarbeiters der diese Tätigkeit übertragen bekommen hat auch die entsprechende Bezahlung auch zu erhalten.

Aber selbst beim Schreiben ist dies schon mehr als lächerlich es zu trennen. Im Umkehrschluss würde es ja auch bedeuten, dass du einen Arbeitsvertrag abschließt, du die Tätigkeit übertragen bekommst, damit feststeht welche EG für dich einschlägig ist, der AG aber nicht Zahlt, weil du nicht deinen Zahlungsanspruch explizit und "ernsthaft" durch eine Zahlungsaufforderung geltend machst.

Hier vertrete wohl nicht nur ich die Auffassung, dass hier unter Berücksichtigung des 133 BGB natürlich das Hauptinteresses des Antrages in der Zahlbarmachung (Geltendmachung)  des Differenzbetrages für die Zukunft und rückwirkend, wie in diesem Fall ab 01.01.2019, durch den AN besteht und damit sehr wohl eine ernsthafte Zahlungsaufforderung vorliegt.
 

WasDennNun

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #25 am: 26.02.2020 15:02 »
Jetzt zu der Geltendmachung des Anspruches. Wie müsste den die Formulierung lauten, damit jemand aus dem Bereich, der dies zu bearbeiten hat auch versteht, dass der Mitarbeiter nach der Feststellung, dass er Tätigkeiten durchführt bzw. Übertragen bekommen hat,  die eine höhere EG zu folge haben
durchführen ist leider irrelvant.

und es steht ja noch im Raum ob bzw. wann der TE überhaupt die Tätigkeiten übertragen bekommen hat!

ist ja nicht irrelevant bzgl. der Stufenlaufzeit.

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #26 am: 26.02.2020 15:06 »
Es geht nicht um Verständnis, es geht um die rechtliche Wirkung - und für die fehlt es hier bereits an der ernsthaften Zahlungsaufforderung.

Und genau das ist es was ich meine.

Vom Grundsatz mag es richtig sein, dass man hier trennen muß zwischen der einfachen Feststellung dass die Übertragung zu einer Eingruppierung in einer Höheren EG geführt hat, und dem Tatsächlichen Willen des Mitarbeiters der diese Tätigkeit übertragen bekommen hat auch die entsprechende Bezahlung auch zu erhalten.

Aber selbst beim Schreiben ist dies schon mehr als lächerlich es zu trennen. Im Umkehrschluss würde es ja auch bedeuten, dass du einen Arbeitsvertrag abschließt, du die Tätigkeit übertragen bekommst, damit feststeht welche EG für dich einschlägig ist, der AG aber nicht Zahlt, weil du nicht deinen Zahlungsanspruch explizit und "ernsthaft" durch eine Zahlungsaufforderung geltend machst.

Hier vertrete wohl nicht nur ich die Auffassung, dass hier unter Berücksichtigung des 133 BGB natürlich das Hauptinteresses des Antrages in der Zahlbarmachung (Geltendmachung)  des Differenzbetrages für die Zukunft und rückwirkend, wie in diesem Fall ab 01.01.2019, durch den AN besteht und damit sehr wohl eine ernsthafte Zahlungsaufforderung vorliegt.
 

Du kannst ja gerne diese Auffassung vertreten. Da sie aber im Gegensatz zur BAG-Rechtsprechung (z.B. BAG, Urteil vom 22.06.2005 – 10 AZR 459/04) steht, ist das ziemlich egal.

Exekutor

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #27 am: 26.02.2020 15:29 »


Du kannst ja gerne diese Auffassung vertreten. Da sie aber im Gegensatz zur BAG-Rechtsprechung (z.B. BAG, Urteil vom 22.06.2005 – 10 AZR 459/04) steht, ist das ziemlich egal.
[/quote]

Danke für das Urteil, aber inwiefern ist es geeignet meine Rechtsauffassung zu widerlegen?

Zitat: " … der Anspruch grundsätzlich nach Grund und Höhe angegeben werden. Eine ganz präzise Benennung des Betrages ist nicht erforderlich, eine ungefähre Bezifferung ist jedoch unerlässlich. Von einer Bezeichnung der Höhe des geforderten Betrages kann nur dann abgesehen werden, wenn dem anderen Vertragspartner die Höhe eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist (BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 79) und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181)."

Es ist doch nichts einfacher als für den AG dementsprechend die verlangten Beträge zu ermitteln.

Kaiser80

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #28 am: 26.02.2020 15:34 »
Nun, dies ist eben eine wie auch immer zu bezeichnende Feststellung durch den MA:

Im Antrag steht: "...meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVÖD angehören. Aus diesem Grund beantrage ich eine Höhergruppierung sowie eine stufengleiche Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10, rückwirkend ab 01.01.2019."

Ich lese nichts, was auch nur annähernd einer Zahlungsaufforderung gleichkäme...

WasDennNun

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #29 am: 26.02.2020 15:43 »
Danke für das Urteil, aber inwiefern ist es geeignet meine Rechtsauffassung zu widerlegen?
Wenn ich es richtig verstehe fehlt da so was :  "...meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVÖD angehören. Aus diesem Grund beantrage ich eine Höhergruppierung sowie eine stufengleiche Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10, zahlen sie mir rückwirkend ab 01.01.2019 dieses Entgelt aus."