Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt
Urlaubstag / Überstundenabbau wegen geschlossener Einrichtung
Seppl:
Hallo zusammen,
wie manche mitbekommen haben sind 3 Fälle des Coronavirus im Kreis Heinsberg bestätigt worden.
Der Kreis und auch der Kriesenstab hat "angewiesen" alle Schulen, Kitas, öffentliche Einrichtungen und diverse Ämter zu schließen um eine Verbreitung zu verhindern.
Nun Kommt der AG (AWO Kreis Heinsberg) und möchte die entfallenden Arbeitsstunden ( Die entstehen weil eine Anweisung heisst: Einrichtungen ZU) zu lasten des AN abrechnen. Heisst die MA müssen Urlaub nehmen oder Minusstunden machen.
Ist das Rechtens? An wen kann man sich da wenden um eine Verlässliche Quelle zu bekommen?
Besten Dank im Voraus und viele Grüße, Sepp
RsQ:
Ich kann rechtlich leider nicht helfen ... aber Spid & Co. werden fundiert antworten können.
Es wäre m.E. ein Unding, wenn die MA ihre Urlaubszeit/Überstunden einbringen müssten. Letztlich ist es höhere Gewalt - der AN kann ja nichts dafür, dass der AG die geschuldete Arbeitsleistung/-zeit nicht annehmen will/kann.
Im Zweifel sollte schriftlich dokumentiert/erklärt werden, dass man zur Erbringung der Arbeitsleistung bereit war, ggf. auch an einem anderen als dem üblichen Ort (der Träger hat vielleicht noch weitere Einrichtungen?).
Seppl:
Ich sehe es ähnlich.
Dennoch danke für deine Rückmeldung. Ich warte mal ob die Profis unter uns eine Idee haben.
GRuß, Sepp
Spid:
Es handelt sich um einen Annahmeverzug des AG, der vollständig zu dessen Lasten geht, §§293 ff. BGB. Anders sähe es aus, wenn zum Seuchenschutz der einzelne AN unter Quarantäne gestellt worden wäre. Das ist hier aber nicht der Fall.
Seppl:
Hallo Spid,
besten Dank für di Information, werde mich mal mit deinen infos weiter aufschlauen.
Gruß, Sepp
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