Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt

Urlaubstag / Überstundenabbau wegen geschlossener Einrichtung

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Julianna:
Hallo,

mich würde gerade der Fall interessieren, wie man vorgehen muss, wenn ein AN unter Quarantäne gestellt wird. Bei uns in der KITA wurden Erzieher und ihre Kinder, die in den Faschingsferien in Italien waren, nach Hause geschickt. Nicht nur die, die in Risikogebieten (laut Robert Koch Institut) waren, sondern alle, die ihre Ferien in Italien verbracht haben.

BStromberg:

--- Zitat von: Julianna am 03.03.2020 13:24 ---Hallo,

mich würde gerade der Fall interessieren, wie man vorgehen muss, wenn ein AN unter Quarantäne gestellt wird. Bei uns in der KITA wurden Erzieher und ihre Kinder, die in den Faschingsferien in Italien waren, nach Hause geschickt. Nicht nur die, die in Risikogebieten (laut Robert Koch Institut) waren, sondern alle, die ihre Ferien in Italien verbracht haben.

--- End quote ---

Dazu müsste man wissen, wer wen auf welcher Rechtsgrundlage unter Quarantäne stellt.

Eine zuständige Behörde nach dem IfSG, der Arbeitgeber als präventive Maßnahme, Ronald Mc Donald?

Julianna:
Hallo,

entschuldige, ich habe mich falsch ausgedrückt. In einem internen Emailwechsel hat eine Kollegin den oben genannten Fall beschrieben. Daraufhin wurde geantwortet, dass die betroffene Kollegin und ihr Kind die Einrichtung 10 Tage lang nicht betreten darf. Die Kollegin war in einem Gebiet in Italien, das heute nicht zu den Riskogebieten zählt.

Spid:
Der AG gerät in Annahmeverzug.

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