Autor Thema: Frage zur Eingruppierung  (Read 9321 times)

Spid

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #30 am: 27.02.2020 16:39 »
Solange es BAG-Rechtsprechung ist, die nicht explizit aufgegeben wurde... BAG, Urteil v. 10.12.1969 - 4 AZR 87/69 findet sich übrigens als AP Nr. 27 zu §§22, 23 BAT und hat mithin auch aus Sicht des BAG wegweisende Bedeutung.

Es gibt mutmaßlich keinen anderen Kommentar, zu dem ich mich kritischer eingelassen hätte als zu Haufe. Er ist für Laien aber recht zugänglich, weswegen ich ihn diesen gerne anempfehle.

nichts_tun

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #31 am: 27.02.2020 21:08 »
Das Schöne ist, dass das Urteil von 1969 via juris auffindbar ist und dort ja weitere Verweise auf BAG-Rechtsprechung ist. Prinzipiell sehe ich es allerdings kritisch, wenn im AV an sich nur gFK zuerkannt wurden und erst im Rahmen der Gesamtbetrachtung guvFK und aufbauend sL.

lol... ick freu ma, dit de ooch nur die Rechtsprechung nutzen tust, die dir passen tut...

Ist das Ironie? Logischerweise sucht man zunächst Rechtsprechung, die die eigene Meinung stützt. Sofern die gegnerische Partei überzeugende Rechtsprechung liefert bzw. man findet selbst entsprechende, sollte die eigene Meinung überdacht werden.