Solange es BAG-Rechtsprechung ist, die nicht explizit aufgegeben wurde... BAG, Urteil v. 10.12.1969 - 4 AZR 87/69 findet sich übrigens als AP Nr. 27 zu §§22, 23 BAT und hat mithin auch aus Sicht des BAG wegweisende Bedeutung.
Es gibt mutmaßlich keinen anderen Kommentar, zu dem ich mich kritischer eingelassen hätte als zu Haufe. Er ist für Laien aber recht zugänglich, weswegen ich ihn diesen gerne anempfehle.