Hallo,
meine Amtsleitung versucht mich erneut - wie bereits vor ca. einem Jahr - für ca. 6 Wochen ins Wahlamt aufgrund der kommenden Kommunalwahl zu schicken. Mir stellt sich nun die Frage, kann er dies einfach so?
Ich möchte aus diversen dienstlichen (Arbeit bleibt in der Höchstzeit des Jahres liegen) persönlichen Gründen (viel weiterer Fahrtweg, Parkkosten, längere Arbeitszeiten, Prüfungsvorbereitung für den Abschluss im VL II steht zeitgleich an) dort nicht eingesetzt werden. Diese werden aber schlichtweg ignoriert.
Bisher habe ich nichts schriftliches Erhalten - ich soll einfach ab Datum X dort meinen Dienst wahrnehmen.
Ist dies alles vom Direktionsrecht des AG abgedeckt? Der PR teilte mir nur mit, dass so kurze Einsatzzeiten vom PR nicht diskutiert werden.
Letztes Jahr hat sich kurzfristig doch noch ein anderer MA freiwillig gemeldet.
Gruß,
Oberhausen1989