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[NW] Rückforderung der Anwärterbezüge
Gerda Schwäbel:
--- Zitat von: Organisator am 27.02.2020 15:29 ---Argumentiert wird die Rückforderung in der Regel damit, dass die im Vergleich zu Auszubildenden höheren Bezüge zu einer Besserstellung führen, die eine Bindung von fünf Jahren an den Dienstherrn rechtfertigen.
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Nein, die Regelungen beruhen nicht auf dem Vergleich mit Auszubildenden sondern auf dem Vergleich mit studierenden BAföG-Empfängern.
Organisator:
--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 28.02.2020 07:37 ---Nein, die Regelungen beruhen nicht auf dem Vergleich mit Auszubildenden sondern auf dem Vergleich mit studierenden BAföG-Empfängern.
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Oh, dann scheint das unterschiedlich gehandhabt zu werden. Naja, Föderalismus halt :)
Aber auch beim Vergleich zum BAföG wären 300,-- € netto als Monatseinkommen zu niedrig.
Gerda Schwäbel:
Ursprünglich (ab 1979/1980) mussten die ehemaligen Anwärter alles zurückbezahlen, was über dem monatlichen Betrag von 750 DM lag. Damit wurde sichergestellt, dass durch die Rückzahlungsverpflichtung kein nachträglicher Kindergeldanspruch entstanden ist. Diese Einkommensgrenze für den Kindergeldanspruch gibt es ja schon lange nicht mehr (seit 1996?) und das hat offenbar dazu geführt, dass man in manchen Bundesländern inzwischen doch unter diesen Grenzbetrag gegangen ist.
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