Autor Thema: Was bedeutet ANSPRUCH auf Jahressonderzahlung  (Read 1968 times)

mnbaulan

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Wir haben eine Kollegin/Mitarbeiterin, welche zum 30.11 aufgehört hat und nach dem, was ich im Gesetz lesen kann, keinen Anspruch auf Auszahlung hat. Wir wollten es ihr dennoch auszahlen, nun steht die Frage im Raum, ob dies erlaubt/möglich ist!
Das sie es nicht einfordern darf, ist mir klar. Aber dürfen wir es auch nicht auszahlen? Im Arbeitsvertrag steht " Eine Jahressonderzahlung wird mit dem Novembergehalt gewährt".
Das Besserstellungverbot wird uns in diesem Zusammenhang auch immer wieder genannt, aber nicht spezifisches ist zu finden.

Kurz: Darf ich einer Person, welche am 30.11 aufhört JSZ auszahlen, oder nicht?

Spid

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Antw:Was bedeutet ANSPRUCH auf Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 27.02.2020 10:10 »
Eine Besserstellung des AN gegenüber den tariflichen Regelungen ist arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden. Tarifverträge legen nur Mindeststandards fest, von denen nicht zum Nachteil des TB abgewichen werden darf. So Ihr Zuwendungsempfänger seid, kann das Besserstellungsverbot eine Rolle spielen, wenn der Zuwendungsgeber in den ANBest oder BNBest ein solches verankert hat.

nichts_tun

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Antw:Was bedeutet ANSPRUCH auf Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 27.02.2020 11:07 »
Bei solchen Konstellationen bietet es sich an, bspw. ab dem 2.12. zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Dann hat die Beschätigte den tarifrechtlichen Anspruch.

Isie

  • Gast
Antw:Was bedeutet ANSPRUCH auf Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 27.02.2020 16:59 »
Das wäre eine übertarifliche oder außertarifliche Zahlung, zu der ihr wahrscheinlich nicht berechtigt seid, wenn ihr eine Dienststelle eines Bundeslandes seid.