Autor Thema: [BY] Beförderungszeiten  (Read 2730 times)

Beamter13

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[BY] Beförderungszeiten
« am: 27.02.2020 10:24 »
Liebe Foristen,

ich (A9, NI, ab 01.08.2020 nach drei Jahren Probezeiten endlich BaL) spiele mit dem Gedanken einen Posten in Bayern anzunehmen.

Habe mich jetzt ein wenig ins bayerische Beamtenrecht hineingelesen.

In NI ist es so, dass man drei Jahre Probezeit hat und ab dann jährlich befördert werden könnte, wenn die Beurteilungen und Dienstposten passen.

In Bayern scheint die Probezeit zwei Jahre zu betragen und anschließend muss man drei Jahre auf einem Dienstposten sitzen um befördert zu werden.

Ist dies wirklich so? Muss ich auf eine Beförderung von A10 auf A11 drei Jahre einen Dienstposten, mit entsprechenden Beurteilungen, wahrnehmen?

Neben den persönlichen Nachteilen verstehe ich hier den Hintergrund der Gesetzgebung nicht, aber das wäre ein anderes Thema...

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Antw:[BY] Beförderungszeiten
« Antwort #1 am: 27.02.2020 12:54 »
So ist eben der Föderalismus, beim Bund darf man jedes Jahr befördert werden, bei uns im Hessen (im gD) alle zwei Jahre und in Bayern dauert es eben drei Jahre.

Auch die Anzahl der Erfahrungsstufen und die Stufenlaufzeiten unterscheiden sich  bspw. zwischen Bayern und Hessen, ebenso wie die Jahressonderzahlung, die wöchentliche Arbeitszeit, der Beihilfeanspruch und Umfang, oder auch, ganz simpel, das Grundgehalt nach Besoldungstabelle.

Im DGB Besoldungsreport (einfach googeln) kriegst du zumindest einen ersten Überblick ob einiger Unterschiede, auch wenn einige Sachen (wie bspw. die Herabrechnung auf identische Wochenarbeitszeiten) unsauber gearbeitet sind. (Hier wird z.Bsp. vergessen, dass Hessen zwar 41 Stunden arbeiten "muss" dafür aber jede Woche auch eine Überstunde gutgeschrieben bekommt, de facto also eine 40 Stundenwoche hat)