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Bombenentschärfung / Urlaub oder höhere Gewalt?
frechspatz:
Danke für die Rückmeldung. Man könnte also mit Annahmeverzug argumentieren und schriftlich dokumentieren, dass man die Arbeitsleistung erbringen möchte? Dann werde ich das so auf jeden Fall machen und weitergeben.
Spid:
Die Arbeitskraft wird nur angeboten, wenn man auch anwesend ist. Man sollte also zeitgerecht zu Arbeitsbeginn den Arbeitsplatz aufsuchen und seine Arbeitskraft anbieten. Wird man am Erreichen des Arbeitsplatzes gehindert, sollte im Betrieb ein Vertreter des AG aufgesucht werden und die Arbeitskraft angeboten werden. Der AG kann dann entscheiden, den AN anderweitig einzusetzen, ihn vor Ort warten lassen oder ihn heimschicken. In allen Fällen besteht Anspruch auf Entgelt - sofern die Dienstvereinbarung zum Arbeitszeitkonto dem AG keine ausreichende Verfügungsgewalt über darauf gebuchte Stunden gibt, dieser sie ausdrücklich ausübt und entsprechende Stunden tatsächlich vorhanden sind.
Feidl:
Und wie ist der Fall, wenn das Amtsgebäude im offiziell geräumten Bereich liegt?
Vor nicht allzu langer Zeit hätte es uns beinah getroffen. Wir waren ganz knapp außerhalb des Evakuierungsbereichs.
Meine Wohnung lag innerhalb, aber das störte mich nicht, ich war arbeiten ;D
Spid:
Auch das fällt unter das Betriebsrisiko des AG.
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