Autor Thema: Gehaltsverhandlung  (Read 3924 times)

venue

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Gehaltsverhandlung
« am: 27.02.2020 11:22 »
Hallo zusammen - zu Beginn erstmal die grundlegenden Rahmenbedingungen:

AG ist eine GmbH, einziger Anteilseigner ist jedoch die Stadt XY. Also eigentlich privatwirtschaftlich, Anstellung jedoch nach TVÖD VKA. Es existieren keine Stellenbeschreibungen (lediglich Stellenausschreibungen) und es wurden auch keine auszuübenden Tätigkeiten durch den AG in Schriftform übertragen. Vielmehr werden Projekte durch den Vorgesetzten in unregelmäßigen Abständen zugeteilt, woraus sich dann alle weiteren Aufgaben ableiten. Diese stimmen zum Teil mit der Stellenausschreibung überein, gehen in Teilen jedoch auch weit darüber hinaus.

Meine Frage richtet sich daher an alle, die unter ähnlichen Bedingungen angestellt sind oder Erfahrungen diesbezüglich haben. Antworten a la "TB sind aufgrund Ihrer dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert" helfen mir nicht weiter. 

Trotz der Regelungen im TVÖD samt Stufenaufstieg und jährl. Steigerungsrate möchte ich gerne Gehaltsverhandlungen führen. Die Steigerungen sind verglichen mit der "echten" freien Wirtschaft auch in den ersten Jahren relativ gering (Bsp. Absolvent beginnt mit 40 T€, nach einem Jahr 45T€, nach zwei Jahren 50T€).

Nun zu meinen Fragen:
Gibt es Erfahrungen, direkt eine Höhergruppierung um 2 EG zu erhalten?
Ab welcher Dauer im Unternehmen sollte ich das Thema frühestens ansprechen?
Ist ggf. ein vorzeitiger Stufenaufstieg leichter zu verhandeln? Oder eine EG und eine Stufe gleichzeitig?

Perspektivisch möchte ich mindestens EG13 erreichen (aktuell EG10), der Weg dorthin sollte max. 5 Jahre ab Berufseinstieg dauern.

Spid

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #1 am: 27.02.2020 11:32 »
Maßgeblich für die Eingruppierung ist die auszuübende Tätigkeit, die sich durchaus aus einer Stellenausschreibung ergeben kann. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien und kann nicht verhandelt werden. Eine Besserstellung gegenüber den tariflichen Regelungen, die ja nur der Mindeststandard sind, von dem zu Ungunsten des TB nicht abgewichen werden darf, ist arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden. Sie wirkte jedoch nur auf das Entgelt, nicht auf die Eingruppierung. Zur Verhandlungsbereitschaft von AG und deren Bereitschaft zur übertariflichen Vergütung trifft der TVÖD naheliegenderweise keine Regelung.

WasDennNun

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #2 am: 27.02.2020 11:34 »
Du willst übertariflich bezahlt werden und der AG darf dieses auch?
Ab welcher Dauer im Unternehmen sollte ich das Thema frühestens ansprechen?
im VG, spätestens nach Probezeit.
Zitat
Ist ggf. ein vorzeitiger Stufenaufstieg leichter zu verhandeln? Oder eine EG und eine Stufe gleichzeitig?
für einige Personaler Mental wohl eher verkraftbar.
Aber wozu:
Du hast eine Vorstellung davon was du haben willst, der AG kann mitziehen und man einigt sich irgendwo.
Oder man geht getrennter Wege.

venue

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #3 am: 27.02.2020 11:44 »
Maßgeblich für die Eingruppierung ist die auszuübende Tätigkeit, die sich durchaus aus einer Stellenausschreibung ergeben kann. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien und kann nicht verhandelt werden. Eine Besserstellung gegenüber den tariflichen Regelungen, die ja nur der Mindeststandard sind, von dem zu Ungunsten des TB nicht abgewichen werden darf, ist arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden. Sie wirkte jedoch nur auf das Entgelt, nicht auf die Eingruppierung. Zur Verhandlungsbereitschaft von AG und deren Bereitschaft zur übertariflichen Vergütung trifft der TVÖD naheliegenderweise keine Regelung.

Sicherlich könnte sich die Eingruppierung z.T. aus der Stellenausschreibung ergeben. Da, wie bereits erwähnt, ein nicht unerheblicher Teil an Aufgaben dort jedoch nicht auftaucht (und auch sonst nirgends), wird es dann schon schwierig. Und ich möchte nochmal betonen, dass ich nicht von einer Verwaltung spreche, sondern von einer privatwirtschaftlichen GmbH, die halt nach TVÖD VKA zahlt. Ich möchte den Weg einer offiziellen Stellenbewertung vermeiden. Ich wüsste auch nicht, ob und wie sowas hier im Haus möglich wäre. Üblich ist es auf jeden Fall nicht.

Es ist zudem durchaus möglich, dass es gar keine übertarifliche Bezahlung wäre. Vielleicht führten meine nicht nur vorübergehend auszubündenden Tätigkeiten ja bereits jetzt zu einer E11 oder E12, wer weiß?

Spid

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #4 am: 27.02.2020 11:47 »
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung. Darf Dein Vorgesetzter namens des AG Arbeitsverträge schließen? Wenn nicht, hat sein Verhalten grundsätzlich keine eingruppierungsrelevante Wirkung, sondern ist ggfs. lediglich übergriffig.

venue

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #5 am: 27.02.2020 11:48 »
Du willst übertariflich bezahlt werden und der AG darf dieses auch?
Ab welcher Dauer im Unternehmen sollte ich das Thema frühestens ansprechen?
im VG, spätestens nach Probezeit.
Zitat
Ist ggf. ein vorzeitiger Stufenaufstieg leichter zu verhandeln? Oder eine EG und eine Stufe gleichzeitig?
für einige Personaler Mental wohl eher verkraftbar.
Aber wozu:
Du hast eine Vorstellung davon was du haben willst, der AG kann mitziehen und man einigt sich irgendwo.
Oder man geht getrennter Wege.

Wie bereits im vorherigen Beitrag beschrieben, weiß ich nicht, ob es tatsächlich übertariflich ist. Vielleicht werde ich aktuell auch untertariflich bezahlt. In der freien Wirtschaft sind ja geringere Einstiegsgehälter nicht unüblich, verbunden mit größeren Sprüngen gerade in den ersten Jahren.

Man kann ja seine Vorstellungen bzgl. des Gehalts auf verschiedenem Weg erreichen (Stufe vs. EG). Ich bin derzeit sehr zufrieden mit Job und Aufgaben, möchte nur gerne die nächsten Schritte planen und hier ggf. von euren Erfahrungen profitieren.

venue

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #6 am: 27.02.2020 11:54 »
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung. Darf Dein Vorgesetzter namens des AG Arbeitsverträge schließen? Wenn nicht, hat sein Verhalten grundsätzlich keine eingruppierungsrelevante Wirkung, sondern ist ggfs. lediglich übergriffig.

Arbeitsverträge schließen bei uns üblicherweise GF und Leitung Personal, von daher mutmaßlich nicht. Du musst dir das Unternehmen jedoch eher wie ein dynamisches Unternehmen, teilweise mit Entrepreneur-/Start-Up-Charakter vorstellen. Junges Team, ständig wechselnde Aufgaben und Projekte. Und das gefällt mir auch.

Wie sind denn die Erfahrungen, meinetwegen außertariflich direkt einen Sprung um 2 EG zu machen?

Spid

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #7 am: 27.02.2020 12:01 »
Die innere Organisation des AG berührt nicht die Geltung tariflicher Regelungen.

Außertariflich ist etwas anderes als übertariflich. Es gibt im Vergleich zur Gesamtzahl der AG, die den TVöD anwenden, nur sehr wenige, die eine übertarifliche Vergütung jenseits solcher, die vom jeweiligen KAV ausdrücklich gestattet wurden, überhaupt in Erwägung ziehen. Solche in privater Rechtsform jedoch tendenziell häufiger als örAG.

Kat

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #8 am: 27.02.2020 12:01 »
Da man wie bereits erwähnt wurde entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist können selbstverständlcih Sprünge über mehrere Gruppen stattfinden wenn man vom Arbeitgeber andere/zusätzliche Aufgaben übertragen bekommt und die Tätigkeit dann entsprechend höher eingruppiert ist.

venue

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #9 am: 27.02.2020 12:08 »
Außertariflich ist etwas anderes als übertariflich. Es gibt im Vergleich zur Gesamtzahl der AG, die den TVöD anwenden, nur sehr wenige, die eine übertarifliche Vergütung jenseits solcher, die vom jeweiligen KAV ausdrücklich gestattet wurden, überhaupt in Erwägung ziehen. Solche in privater Rechtsform jedoch tendenziell häufiger als örAG.

Sorry, ich meinte natürlich übertariflich. AT sind ja dann meist die leitenden Angestellten. Das ist (vorerst) nicht mein Ziel.

Bastel

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #10 am: 27.02.2020 12:09 »
Wie sind denn die Erfahrungen, meinetwegen außertariflich direkt einen Sprung um 2 EG zu machen?

Dürfte in der Praxis im Bereich ab EG10 eher selten vorkommen. Wie lange bist du den schon dabei?
Halte uns auf dem laufenden.

venue

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #11 am: 27.02.2020 12:10 »
Da man wie bereits erwähnt wurde entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist können selbstverständlcih Sprünge über mehrere Gruppen stattfinden wenn man vom Arbeitgeber andere/zusätzliche Aufgaben übertragen bekommt und die Tätigkeit dann entsprechend höher eingruppiert ist.

Dann sehen wir es mal von der Seite: zunächst wird man als "Junior" XYZ angestellt und wird zumindest theoretisch noch von einem "Senior" XYZ unterstützt. Aufgaben sind die gleichen, der Senior macht sie in der Theorie dann selbstständiger und umfangreicher. Ist ein Sprung hier von 2 EG rechtzufertigen?

venue

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #12 am: 27.02.2020 12:58 »
Wie sind denn die Erfahrungen, meinetwegen außertariflich direkt einen Sprung um 2 EG zu machen?

Dürfte in der Praxis im Bereich ab EG10 eher selten vorkommen. Wie lange bist du den schon dabei?
Halte uns auf dem laufenden.

Ca. ein Jahr jetzt.

Durch den automatischen Stufenaufstieg gibt es bestimmt bessere Verhandlungszeitpunkte als den derzeitigen.

WasDennNun

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #13 am: 27.02.2020 13:36 »
Wie sind denn die Erfahrungen, meinetwegen außertariflich direkt einen Sprung um 2 EG zu machen?
Sehr gute Erfahrungen habe wir damit gemacht, insbesondere wenn die Tätigkeiten der höheren EG entsprechen.
Gute Erfahrungen habe ich da gemacht, wo man jemanden haben wollte, der genau wusste was er als Entgelt haben wollte,  und wir ihm dann entsprechend dieses auch zugestanden haben. War möglich weil keine Tarifbindung bestand und nur angelehnt an TV-L bezahlt wurde.