Höhergruppierung

Begonnen von wurmlie, 27.02.2020 08:37

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wurmlie

Guten Tag, dass Thema ist schon des öfteren Besprochen worden.

Es geht um die Höhergruppierung.

Und zwar bin ich von der E5 Stufe 1(ab dem 01.02 wäre ich in Stufe 2) in die E9a gewechselt am 20.01..

Fange ich wieder bei der E9a auf Stufe 1 an?

Ich habe hier folgenden Passus gefunden:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/hoehergruppierung.html

Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2.

In einem Brief vom Personalamt wurde ich ab dem 20.01 auf E9a Stufe 1 eingestuft. Mit Beginn der Stufenlaufzeit ab dem 01.01.

Grüße

Spid

Eine Höhergruppierung aus E5/1 führt in Stufe 2, §17 Abs. 4 Satz 1 TVÖD.

wurmlie

Vielen Dank für den super Hinweis.
Werde das dann mal zur Klärung bringen. Danke