Hallo zusammen,
heute Morgen ein Bewerbungsgespräch gehabt. Aufgabengebiet komplett neu für mich. Ok, also mich damit beschäftigt, Definitionen, Beispiele, Gesetzesgrundlage ... hatte ich alles drauf.
Im Fragenkatalog standen aber so fachliche Fragen, wie z. B.
Seit wann gibt es das Gesetz?
Nach der Einführung vom Gesetz X in Y hat sich was im Vergleich zu vorher geändert?
Welche Berührungspunkte gibt es bei Gesetz X und Gesetz Y?
Welche Besonderheiten gibt es bei der Stufe 0815?
Da hab ich überall passen müssen. Hab mich einfach nicht mit der gesetzlichen Historie beschäftigt und was es wo evtl. noch für Besonderheiten gibt. Hab jetzt von gefühlten 27 ein paar Fragen echt versaut, nicht beantworten können oder falsch gepokert.
Die Mehrheit der Fragen konnte ich echt gut und richtig beantworten. Aber wo werden da Grenzen gezogen?
Hätte ich das vielleicht auch noch alles wissen müssen?
Wenn es Bewerber gab, die vielleicht alle Fragen beantworten konnten, und die wird es bestimmt gegeben haben, da ich nur aus dem untersten Kreis eingeladen wurde, bin ich doch bestimmt schon raus!?
Wie stehen Personaler dazu? Wie halten die das? Wenn der Bewerber 5 Fragen nicht beantworten kann oder gezielt diese Fragen nach xyz nicht, dann ist er raus?
Ich hoffe doch, dass es da Unterschiedungen zwischen wichtigen, nicht so wichtigen und unwichtigen Fragen gibt.
Wie schauts da bitte aus?
Danke.
Gruß