Autor Thema: Welche Quote aus Fragenkatalog muss mind. erbracht werden?  (Read 1612 times)

Tschäims

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Hallo zusammen,

heute Morgen ein Bewerbungsgespräch gehabt. Aufgabengebiet komplett neu für mich. Ok, also mich damit beschäftigt, Definitionen, Beispiele, Gesetzesgrundlage ... hatte ich alles drauf.

Im Fragenkatalog standen aber so fachliche Fragen, wie z. B.

Seit wann gibt es das Gesetz?
Nach der Einführung vom Gesetz X in Y hat sich was im Vergleich zu vorher geändert?
Welche Berührungspunkte gibt es bei Gesetz X und Gesetz Y?
Welche Besonderheiten gibt es bei der Stufe 0815?

Da hab ich überall passen müssen. Hab mich einfach nicht mit der gesetzlichen Historie beschäftigt und was es wo evtl. noch für Besonderheiten gibt. Hab jetzt von gefühlten 27 ein paar Fragen echt versaut, nicht beantworten können oder falsch gepokert.

Die Mehrheit der Fragen konnte ich echt gut und richtig beantworten. Aber wo werden da Grenzen gezogen?

Hätte ich das vielleicht auch noch alles wissen müssen?

Wenn es Bewerber gab, die vielleicht alle Fragen beantworten konnten, und die wird es bestimmt gegeben haben, da ich nur aus dem untersten Kreis eingeladen wurde, bin ich doch bestimmt schon raus!?

Wie stehen Personaler dazu? Wie halten die das? Wenn der Bewerber 5 Fragen nicht beantworten kann oder gezielt diese Fragen nach xyz nicht, dann ist er raus?

Ich hoffe doch, dass es da Unterschiedungen zwischen wichtigen, nicht so wichtigen und unwichtigen Fragen gibt.

Wie schauts da bitte aus?

Danke.

Gruß

sr4711

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Bei uns gab es für jede Frage Punkte, die am Ende zusammen gerechnet und mit einem Minimalwert verglichen wurde, unter dem die Person nicht geeignet war. Bei den geeigneten galt: Je mehr Punkte, desto höher im Ranking. Da es aber grundsätzlich für jede Frage eine verschiedene Anzahl an Punkten geben kann und der Cut-Off-Wert aus sachlichen Erwägungen Mal unter und mal über 50 Prozent liegen kann, würde ich mir an deiner Stelle jeden Gedanken daran sparen und einfach abwarten. Nachdem du das Ergebnis erhalten hast, kannst du ja nach der Herleitung fragen.

Tschäims

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Was sagt man denn am besten, wenn man etwas nicht weiß?

- Gerade heraus, dass man diess Info nicht hat, sich zwar versucht hat möglichst breitflächig zu informieren, aber man Schwerpunkte auf den Aufgabenbereich gesetzt hat
- Kurz so tun, als wenn man angestrengt überlegt und dann sagt, dass man die Info zwar gelesen hat, aber diese grad nicht abrufen kann
...

oder

?

sr4711

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Mir war Ehrlichkeit immer lieber. Und ich bevorzuge eher denjenigen Bewerber, der seine Lücken kennt und nicht herumschwadroniert. Aber wie viele tausend Kommissionsmitglieder gibt es in Deutschland?