Hallo,
wieder ein Sachverhalt, bei dem ich gern Klarheit hätte, weil ich nicht 100% schlau werde aus den Gesetzestexten.
Arbeitsverhältnis 1: TV-L, 30 Tage Jahresurlaub. Zusätzlich noch 23 Tage von 2019 übrig, ist zu verbrauchen bis 30.09. des Folgejahres (per Geschäftsordnung in Anlehnung an AzUVO).
Arbeitsverhältnis 2: TVöD, 30 Tage Jahresurlaub.
AV 1 wird gekündigt zum 30.06.
Annahme 1:
Als Urlaub für 2020 stehen bis 30.06. 1/12 pro Monat, also 2,5 Tage*6=15 Tage Urlaub zu.
Annahme 2:
Wenn der Resturlaub von 2019 nicht im AV 1, also bis 30.06.20 genommen wird, verfällt er?
Oder kann hier Auszahlung verlangt werden?
Annahme 3:
Wenn der zustehende Urlaub (15t) von 2020 NICHT genommen wird/werden kann, muss der neue AG den gesamten Anspruch (15t-dem, was genommen wurde) anerkennen, da sein TV auch 30t vorsieht?
Oder nur den gesetzlichen Anspruch? Also nur 6/12 * 24t = 12t? und die anderen drei Tage verfallen, falls nicht genommen?
Oder muss mir der AG1 den Urlaub auszahlen?
Annahme 4:
Beim neuen AG werden wieder 1/12 des dann zustehenden Anspruchs pro Monat gesammelt? Also habe ich von 01.07.-31.12.20 noch einen Anspruch von 15t beim neuen AG?
Annahme 5:
Wenn du Kündigung zum 30.9. erfolgen würde, dann hätte ich beim AG1 Anspruch auf die gesamten 30t?
Aber beim neuen AG dann theoretisch nichts mehr?!
Danke im Voraus!