Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
B6 vs AT A16
Tanzo:
Hallo, auf der Stellensuche bin ich über folgende Anzeige gestolpert.
Nun frage ich mich, welches Angebot wohl besser ist: AT A16 oder B6.
Welche Verhandlungsspanne hat denn AT A16 hier?
Wir suchen für die Abteilung 2 Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung am Dienstort Bonn oder Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Unterabteilungsleiterin / einen Unterabteilungsleiter
der Unterabteilung 21 Gesundheitsversorgung, Krankenhauswesen .
bei Beamtinnen bzw. Beamten ist eine Übernahme bis zur Besoldungsgruppe B 6 Bundesbesoldungsordnung und bei Tarifbeschäftigten - je nach Qualifikation - eine entsprechende Eingruppierung (bis AT A16) möglich,
Spid:
Welches kognitive Problem hindert Dich am Vergleich von A16 und B6?
Lars73:
Die Ausschreibung ist eine Frechheit. Das analoge Angebot sollte AT B6 sein. Beim BMI findet man alle nötigen Informationen zu den aussertariflichen Verträgen.
Wobei auf der Basis was du auf der Seite hier vor einiger Zeiz zu deiner aktuellen Position geschrieben hast dürfte die Chance auf eine Position als UAL in einem Bundesministerium quasi null sein.
nichts_tun:
Merkwürdige Angabe, laut Organigramm des BMG sind dem UAL 21 7 Referate unterstellt. Ich halte die AT A 16 eher als "Einstiegsgehalt", welches bis zur B 6 steigen kann. Dafür spricht, dass gerade Beamte übernommen werden können, die bereits nach der B 6 besoldet werden.
Allerdings ist dies alles Kristallkugel schauen, ggf. nachfragen, sofern man sich bewerben möchte.
2strong:
--- Zitat von: Lars73 am 27.02.2020 19:59 ---Die Ausschreibung ist eine Frechheit. Das analoge Angebot sollte AT B6 sein.
--- End quote ---
Es wird sich auch um ein Versehen handeln.
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