Autor Thema: TV-H: Wie erfolgt Eingruppierung- / Einstufung  (Read 3282 times)

Rush

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Guten Tag :-)

Die Suche ergab leider keinen passenden Treffer von daher wende ich mich direkt an Euch...

Ich habe die Möglichkeit eine Stelle nach TV-H anzunehmen. Der potentielle AG hat mir mitgeteilt, dass ich in die EG11 Stufe 2 eingeordnet werden würde, in meiner Stellung sei grundsätzlich auch ein Aufstieg bis in EG13 möglich. Stufe 2 aus dem Grund da meine Berufserfahrungen  ( nach dem Bachelorstudium Elektrotechnik insgesamt 25 Monate) für Stufe 3 nicht ausreichend würden.

Frage 1. Zählt hier tatsächlich nur die Zeit nach dem Bachelor? Ich habe davor ca. 7 Jahre im Elektrotechnikbereich gearbeitet. 20 Monate vor dem Bachelor-Abschluss, also während des Studiums sogar in dem Studienfach! Können die nicht dazugezählt werden?

Frage 2. Wie erfolgt überhaupt die Einstufung? Ist diese tatsächlich nur an die Berufserfahrung gebunden? Und ab wievielen Jahren kommt man denn in welche Stufe?

Frage 3: Es soll ein Aufstieg bis EG13 möglich sein. Ich bin jetzt 36. Wenn ich in die Stufe 2 komme, brauche ich 14 Jahre um in EG11 Stufe 6 zu landen. Wie geht es dann weiter? Weitere 6 Jahre in der Stufe 6 um in EG 12 Stufe 1 zu gelangen und dann fängt das Spiel von vorne an?
Das würde bedeuten dass ich nach 21 Jahren in die EG13 Stufe 1 käme und nach weiteren 15 Jahren, also insgesamt dann nach 36 Jahren in der EG13 Stufe 6 wäre ?? Ist meine Rechnung so korrekt ? Dann wäre ich bereits 72 und stünde kurz vorm Ende  ;D

Ich hoffe mir kann Jemand dazu Hilfestellung geben.


Spid

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Antw:TV-H: Wie erfolgt Eingruppierung- / Einstufung
« Antwort #1 am: 28.02.2020 09:56 »
Bei Einstellung besteht Anspruch auf Einstellung in Stufe 1, bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung von einem bzw. drei Jahren in Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Andere Berufserfahrung kann der AG berücksichtigen, ein Anspruch besteht nicht.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Aufstiege gibt es nicht. Sofern sich die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit ändert, erfolgt die Eingruppierung in die sich dann ergebende Entgeltgruppe unmittelbar. Ein Anspruch auf die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit besteht nicht.

Organisator

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Antw:TV-H: Wie erfolgt Eingruppierung- / Einstufung
« Antwort #2 am: 28.02.2020 09:59 »
Bei Einstellung besteht Anspruch auf Einstellung in Stufe 1, bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung von einem bzw. drei Jahren in Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Andere Berufserfahrung kann der AG berücksichtigen, ein Anspruch besteht nicht.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Aufstiege gibt es nicht. Sofern sich die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit ändert, erfolgt die Eingruppierung in die sich dann ergebende Entgeltgruppe unmittelbar. Ein Anspruch auf die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit besteht nicht.

Das sollte man als Textbaustein irgenwo hinterlegen  ;D

Rush

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Antw:TV-H: Wie erfolgt Eingruppierung- / Einstufung
« Antwort #3 am: 28.02.2020 10:17 »
Ok, zur Hälfte verstanden.

Also sogesehen ist es die Pflicht des AG mich in die Stufe 3 zu stecken wenn ich mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrungen vorweisen kann. Habe ich weniger so kann er mich in die 3. einstufen, muss aber nicht?

Ab wann werden denn die Jahre gezählt? Tatsächlich erst ab Bachelor-Abschluss?

Den zweiten Abschnitt verstehe ich leider nicht :-(

Und ist meine Annahme in Frage 3 so korrekt ?

Spid

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Antw:TV-H: Wie erfolgt Eingruppierung- / Einstufung
« Antwort #4 am: 28.02.2020 10:23 »
Ja.

Berufserfahrung ist eine solche in einer beruflichen Tätigkeit. Mithin kann sie auch vor dem BA-Abschluss erworben worden sein.

Nein, siehe mein zweiter Absatz. Was ist daran unklar?

Rush

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Antw:TV-H: Wie erfolgt Eingruppierung- / Einstufung
« Antwort #5 am: 28.02.2020 10:44 »
Was bedeutet TB? Teilzeitbeschäftigungen?  Die Aussage versteh ich trotzdem nicht :-(

Zitat
Aufstiege gibt es nicht
Was bedeutet das genau? Einmal EG 11 immer EG 11? In der Stufe 6 angekommen bleibe ich dort bis zur Rente?

Zitat
Sofern sich die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit ändert, erfolgt die Eingruppierung in die sich dann ergebende Entgeltgruppe unmittelbar

Bspw. wie ich es verstanden habe: Wenn ich 10 Jahre Schreiner war, dann 2 Jahre als Gärtner in einer Gärtnerei gearbeitet habe und mich dann als Gärtner beim öD bewerbe, bekomme ich lediglich nur 2 Jahre Berufserfahrung angerechnet da die ersten 10 nichts mit dem Gärtner zu tun haben ?

Zitat
Ein Anspruch auf die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit besteht nicht.

Was ist eine höherwertige Tätigkeit? Ich verstehe darunter eine Tätigkeit welche bspw. mehr Verantwortung verlangt. Warum sollte ich dann dafür nicht mehr Gehalt bekommen?

Spid

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Antw:TV-H: Wie erfolgt Eingruppierung- / Einstufung
« Antwort #6 am: 28.02.2020 10:51 »
TB = Tarifbeschäftigte

Nein. Das heißt schlicht, daß es keine Aufstiege gibt. Wenn Dir eine nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit übertragen wird, die zu einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe führt, bist Du im Zeitpunkt der Übertragung höhergruppiert. Dazu bedarf es aber einer Änderung der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit.

Meine Ausführungen zu Entgeltgruppen haben mit Berufserfahrung nichts zu tun. Sie ist im Falle einer Höhergruppierung ohnehin unbeachtlich.

Eine höherwertige Tätigkeit ist eine solche, die die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllt. Niemand hat sich dazu eingelassen, daß Du dadurch nicht mehr Gehalt bekämest.

Organisator

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Antw:TV-H: Wie erfolgt Eingruppierung- / Einstufung
« Antwort #7 am: 28.02.2020 11:01 »
Was bedeutet das genau? Einmal EG 11 immer EG 11? In der Stufe 6 angekommen bleibe ich dort bis zur Rente?

Das bedeutet, dass ohne Änderung der übertragenen Tätigkeiten sich die Entgeltgruppe nicht ändert (in Abgrenzung zu bestimmten Bereichen im Beamtentum wo sich auch ohne Änderung der Tätigkeiten die Besoldungsgruppe ändern kann).


Was ist eine höherwertige Tätigkeit? Ich verstehe darunter eine Tätigkeit welche bspw. mehr Verantwortung verlangt. Warum sollte ich dann dafür nicht mehr Gehalt bekommen?

Höherwertige Tätigkeit bedeutet verkürzt ausgedrückt eine höhere Entgeltgruppe. Es gibt aber keinen Anspruch darauf, das man dir diese höherwertige Tätigkeit ohne weiteres überträgt. Z.B. Wenn Du in der E 11 bist und eine E 12 haben möchtest, musst Du Dich darauf bewerben.

WasDennNun

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Antw:TV-H: Wie erfolgt Eingruppierung- / Einstufung
« Antwort #8 am: 28.02.2020 11:09 »
Höherwertige Tätigkeit bedeutet verkürzt ausgedrückt eine höhere Entgeltgruppe. Es gibt aber keinen Anspruch darauf, das man dir diese höherwertige Tätigkeit ohne weiteres überträgt. Z.B. Wenn Du in der E 11 bist und eine E 12 haben möchtest, musst Du Dich darauf bewerben.
Oder der AG überträgt dir (neue) Tätigkeiten bzw. ändert die Zeitanteile bestehender auszuübender Tätigkeiten, die dann zu einer EG12/13 führen.

Rush

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Antw:TV-H: Wie erfolgt Eingruppierung- / Einstufung
« Antwort #9 am: 28.02.2020 11:14 »
Ok, und er kann das auch mitten in der EG11 tun ? Würde dann die Stufe mit in die EG12/13 übernommen werden oder würde man dann von der Stufe 1 ausgehend wieder beginnen müssen.

Und einen definierten "Start" ab wann Jahre zur Berufserfahrung zählen gibt es nicht. Es ist quasi Ermessungssache bzw. basiert darauf ob die ausgeübten Tätigkeiten "gleich" waren oder sich maßgeblich unterschieden haben ?

Spid

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Antw:TV-H: Wie erfolgt Eingruppierung- / Einstufung
« Antwort #10 am: 28.02.2020 11:26 »
Ja.

Ich habe doch ausgeführt, was Berufserfahrung ist.

Rush

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Antw:TV-H: Wie erfolgt Eingruppierung- / Einstufung
« Antwort #11 am: 28.02.2020 11:33 »
Alles klar. Dann danke ich euch für Eure Hilfe :-)