Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab 2021 möchte ich eventuell in Altersteilzeit gehen. Zwar könnte ich bereits jetzt den Antrag dazu stellen, aber es fehlen mir noch einige Informationen von privater Seite, die ich als Entscheidungsgrundlage brauche. Deshalb möchte ich einerseits den Antrag hinauszögern (bis 3 Monate vor Altersteilzeitbeginn), andererseits sicher gehen, dass ein Antrag nicht zu spät gestellt wird.
Die Altersteilzeitregelung gilt m. W. immer nur so lange wie der aktuelle TVöD (in meinem Falle: Bund). Dieser gilt bis 31.08.2020. Es ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, dass im neu zu verhandelnden Tarifvertrag die Altersteilzeitregelung nicht übernommen wird.
Ich kann nirgendwo finden, was ich - wenn ich auf Nummer sicher gehen will - bis 31.08.2020 zu tun habe:
1) Den Antrag auf Altersteilzeit stellen,
2) den Altersteilzeitvertrag unterschreiben und unter Dach und Fach bringen,
3) oder gar die Altersteilzeit beginnen (was bei mir nicht ginge, erst 2021).
Für Aufklärung wäre ich sehr dankbar und hoffe, dass die Antwort auf diese allgemeingültige Frage auch anderen nützt.
Viele Grüße in die Runde,
Hummel