Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich der Probezeit bei Bundesbehörden als Angestellter im öffentlichen Dienst. Solle man die Probezeit (sei es auf eignen Wunsch oder von Seiten der Behörde) nicht bestehen, gibt es dann eine Art Sperrregelung, dass man sich für einen bestimmten Zeitrum nicht auf Stellen der gleichen Behörde bewerben darf?
Liebe Grüße Lato :-)