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Urlaub bei JOB-/AG-/TV-Wechsel

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Spid:
Wenn überhaupt die Voraussetzungen für die Übertragung vorlagen, ja.

Texter:
Reicht nicht auch ein Eintritt zum 31.03 aus? Gesetzlich nicht aber tariflich doch schon, oder?

Spid:
Für was?

Texter:
Um einen Verfall zum 31.03 zu verhindern, wenn die Voraussetzungen für die Übertragung vorlagen.

Spid:
Du meinst „Antritt“, oder? Ja, es genügt, den Urlaub zu diesem Zeitpunkt anzutreten.

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