Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Urlaub bei JOB-/AG-/TV-Wechsel
Spid:
Wenn überhaupt die Voraussetzungen für die Übertragung vorlagen, ja.
Texter:
Reicht nicht auch ein Eintritt zum 31.03 aus? Gesetzlich nicht aber tariflich doch schon, oder?
Spid:
Für was?
Texter:
Um einen Verfall zum 31.03 zu verhindern, wenn die Voraussetzungen für die Übertragung vorlagen.
Spid:
Du meinst „Antritt“, oder? Ja, es genügt, den Urlaub zu diesem Zeitpunkt anzutreten.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version