Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Fachkraft für Arbeitssicherheit

(1/2) > >>

dwein:
Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage in die Runde:

In welcher EG ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit eingruppiert? Die Voraussetzung für die Ausbildung ist Techniker, Meister oder Ingenieur. In Ausnahemfällen kann auch eine "meisterähnliche Tätigkeit" anerkannt werden und dann eine Ausnahmegenehmigung der Unfallkasse erteilt werden (wie auch bei mir der Fall).

Danke schonmal vorab für die Infos.

Gruß
dwein

Spid:
Auch FAS sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigket eingruppiert.

dwein:
Ja, aber welche EG. Die Aufgaben der SIFA sind ja klar definiert. Dies soll eine Art Umfrage sein...

Gruß
dwein

Wastelandwarrior:
BAG 4 AZR 379/15 vom 25.01.2017

Danach sind sie in Teil II 22. 1 eingruppiert. Sollten also EG10-EG13 sein, je nach tatsächlicher auszuübendender Tätigkeit

Organisator:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 28.02.2020 13:51 ---BAG 4 AZR 379/15 vom 25.01.2017

Danach sind sie in Teil II 22. 1 eingruppiert. Sollten also EG10-EG13 sein, je nach tatsächlicher auszuübendender Tätigkeit

--- End quote ---

Und wenn der Arbeitsvorgang FaSi nur 40 % der Gesamttätigkeiten ausmacht?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version