Autor Thema: EG9b, Stufe 5 in EG10  (Read 4560 times)

Tara4M

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EG9b, Stufe 5 in EG10
« am: 28.02.2020 13:09 »
Liebes Forum,

ich bin aktuell im TV-L in EG9, Stufe 5 eingestuft. Seit 4 Jahren verspricht mir meine direkte Vorgesetzte (mündlich) die Höhergruppierung in EG10. Es wurde immer wieder verschoben, mal weil kein Geld da war, mal, weil angeblich die Stadt gerade niemanden hat, der die Höhergruppierung überprüfen könnte......AUSREDEN! Jetzt wurde eine Kollegin in EG10 hochgestuft und ich wieder übergangen. Ich möchte jetzt andere Maßnahmen ergreifen. Dazu habe ich ein paar Fragen:
1. Gibt es einen Unterschied zwischen dem Antrag auf Höhergruppierung und dem Antrag zur Überprüfung der Entgeltgruppe? Wenn ja, welchen?
2. Wenn ich jetzt den Antrag stellte, zu wann gilt der dann bzw. kann ich rückwirkend (seit dem ich die höherwertigen Tätigkeiten übernommen habe) die Höhergruppierung verlangen oder passiert das ganz automatisch
3. Muss ich irgendwas beachten bei der Antragstellung? Ich habe die Aufgaben wie jetzt seit 01.02.2019, da hatte ich aber noch EG9, Stufe 4. Ich habe irgendwo gelesen, dass man aufpassen muss, dass man nicht schlechter da steht, weil bei einer Überprüfung auch geschaut wird, ob und wie lange einem die höhere Entgeltgruppe bereits zusteht und das Datum von damals ausschlaggend ist. Ich meine......dann würde nachher die EG9, Stufe 4 als Antrags-Ausgang zählen?
Ich wäre über Tipps und Infos hierzu sehr dankbar.

LG
Tara

Isie

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Antw:EG9b, Stufe 5 in EG10
« Antwort #1 am: 28.02.2020 13:19 »
Zunächst einmal ist entscheidend, ob die von dir auszuübende Tätigkeit der Entgeltgruppe 10 entspricht. Das richtet sich alleine nach der Entgeltordnung und nicht nach dem Haushalt.

lowsounder

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Antw:EG9b, Stufe 5 in EG10
« Antwort #2 am: 28.02.2020 13:19 »
Uiuiui....

Um Höhergruppiert zu werden benötigst du keinen Antrag (es gibt auch keinen) sondern entsprechende Tätigkeiten aus der E10 die dir übertragen werden. Und auch das von deinem Arbeitgeber und nicht von deiner Vorgesetzten.

Wenn dein Arbeitgeber dir diese schon übertragen hat, bist du schon entsprechend eingruppiert und du solltest das entsprechende Entgelt verlangen (nur 6 Monate rückwirkend möglich)

Eine E9 gibt es ja nicht mehr. Daher ist es ein Unterschied ob du aus der E9a oder der E9b in die E10 eingruppierst wirst. Die 9a/4 würde in die 10/2 führen, die 9b/4 in die 10/3.

Spid

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Antw:EG9b, Stufe 5 in EG10
« Antwort #3 am: 28.02.2020 13:22 »
Anträge auf Höhergruppierung gibt es schon, z.B. nach §29d Abs. 2 TVÜ-L. Zutreffend ist aber, daß keine Konstellation denkbar wäre, in der unter den geschilderten Rahmenbedingungen im Sachverhalt ein Antrag auf Höhergruppierung vorgesehen oder erforderlich wäre.

Tara4M

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Antw:EG9b, Stufe 5 in EG10
« Antwort #4 am: 02.03.2020 14:53 »
Danke für Eure Antworten. Ich bin aktuell in der EG9b, Stufe 5. Ich habe heute einen "formlosen" Antrag bei meiner Vorgesetzten gestellt. Die Tätigkeiten weisen auf eine EG10, welches Sie selbst ja auch schon seit Jahren bestätigt. Die Umsetzung erfolgte mit verschiedenen "Ausreden" bisher nicht. Das mit der rückwirkenden Geltendmachung werde ich auch mit aufführen oder muss ich das nicht explizit?
LG

Spid

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Antw:EG9b, Stufe 5 in EG10
« Antwort #5 am: 02.03.2020 15:27 »
Doch. Und ich kann nicht nachvollziehen, inwiefern Du einen Antrag als taugliches Instrument betrachtest.

Organisator

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Antw:EG9b, Stufe 5 in EG10
« Antwort #6 am: 02.03.2020 15:29 »
Ich habe heute einen "formlosen" Antrag bei meiner Vorgesetzten gestellt.

Zutreffend ist aber, daß keine Konstellation denkbar wäre, in der unter den geschilderten Rahmenbedingungen im Sachverhalt ein Antrag auf Höhergruppierung vorgesehen oder erforderlich wäre.

Edit ich: da war das Original schneller :)

Tara4M

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Antw:EG9b, Stufe 5 in EG10
« Antwort #7 am: 06.03.2020 08:02 »
Da auf mündliche Hinweise nicht reagiert wurde, hat mir unsere Personalabteilung den Tipp mit dem "Antrag auf Übeprüfung der Entgeltgruppe" bzw. "Antrag auf Höhergruppierung" gegeben. Da stand am Ende auch nur drin, welche EG und welche Stufe ich jetzt habe und dass ich der Meinung bin, dass meine Tätigkeit eine höherwertige EG rechtfertigt. Dies wurde auch so von meiner Vorgesetzten angenommen und wird zur Überprüfung an die Behörde weitergeleitet. Es scheint also so einen "Antrag" zu geben. Zumindest kennen ihn viele. Ich bin jedenfalls gespannt, was dabei raus kommt.

Kat

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Antw:EG9b, Stufe 5 in EG10
« Antwort #8 am: 06.03.2020 08:06 »
Nur weil einige Arbeitgeber auf irgendwelche Anträge reagieren heißt das nicht, daß es sie gibt bzw. irgendeine rechtliche Relevanz haben. Du hast keinerlei Anspruch aus diesem "Antrag", nicht mal auf eine Antwort oder eine Eingangsbestätigung. Rechtlich sind die nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.

Spid

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Antw:EG9b, Stufe 5 in EG10
« Antwort #9 am: 06.03.2020 08:16 »
Da auf mündliche Hinweise nicht reagiert wurde, hat mir unsere Personalabteilung den Tipp mit dem "Antrag auf Übeprüfung der Entgeltgruppe" bzw. "Antrag auf Höhergruppierung" gegeben. Da stand am Ende auch nur drin, welche EG und welche Stufe ich jetzt habe und dass ich der Meinung bin, dass meine Tätigkeit eine höherwertige EG rechtfertigt. Dies wurde auch so von meiner Vorgesetzten angenommen und wird zur Überprüfung an die Behörde weitergeleitet. Es scheint also so einen "Antrag" zu geben. Zumindest kennen ihn viele. Ich bin jedenfalls gespannt, was dabei raus kommt.

Daß ihn „viele kennen“, zeigt vielmehr massives Organisationsversagen des AG i.V.m. drastisch unterentwickelten tariflichen Kenntnissen.

Isie

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Antw:EG9b, Stufe 5 in EG10
« Antwort #10 am: 06.03.2020 08:21 »
Wenn der "Antrag" erfolgreich ist, spart man immerhin das Gerichtsverfahren. Und wenn der Antrag nicht beantwortet oder abgelehnt wird, kann der Antragsteller immer noch klagen. Wichtig ist, dass der Antrag eine schriftliche Geltendmachung der Zahlung beinhaltet.

Spid

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Antw:EG9b, Stufe 5 in EG10
« Antwort #11 am: 06.03.2020 08:25 »
Und da beißt sich die Maus in den Schwanz: solche „Anträge“ gibt es nur, weil AN es mit sich machen lassen, anstatt das korrekte Verhalten des AG zu erzwingen.

Tara4M

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Antw:EG9b, Stufe 5 in EG10
« Antwort #12 am: 11.03.2020 11:29 »
Ich habe leider keine Ahnung, was richtig oder falsch ist. Wie gesagt, es war ein Tipp von unserer inhäusigen Personalabteilung. Wenn man das googelt, gibt es aber auch Vordrucke zum Thema "Antrag auf Überprüfung der Engtgeltgruppe". Ich werde auf jeden Fall berichten, wie es weiter geht. Mir wurde aber schon vom AG (speziell meiner Vorgesetzten) gesagt, dass so eine Überprüfung mehrere Monate dauern kann. We will see

Organisator

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Antw:EG9b, Stufe 5 in EG10
« Antwort #13 am: 11.03.2020 22:43 »
Ich wäre über Tipps und Infos hierzu sehr dankbar.

Mir wurde aber schon vom AG (speziell meiner Vorgesetzten) gesagt, dass so eine Überprüfung mehrere Monate dauern kann. We will see

Ich bin irritiert. Du fragst nach Tipps und Infos und erhälst sie. Statt sie anzunehmen folgst Du den falschen Hinweisen Deines Arbeitgebers. Warum fragst Du hier dann? ???