Autor Thema: [TV-L] Höhergruppierung E10/5 in E13  (Read 3604 times)

abbacabacc

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[TV-L] Höhergruppierung E10/5 in E13
« am: 28.02.2020 14:22 »
Hallo liebe Experten,
eine Frage zur Höhergruppierung.
Ich wurde Höhergruppiert von E10 Stufe 5 auf E13. Von Stufe 4 aufgestiegen in Stufe 5 bin ich 09/2019.
Laut meinem Verständnis der Höhergruppierungsmatrix des TV-L sieht dort der Aufstieg mit überspringen meherer Stufen doch so aus oder irre ich mich ;-) :
10/5 > 11/5 >12/5 > 13/5
Vom LBV eingestuft wurde ich in 13/4. Liegt da ein Irrtum vor?
Danke für die Hilfe!
Benedikt

Isie

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Antw:[TV-L] Höhergruppierung E10/5 in E13
« Antwort #1 am: 28.02.2020 14:56 »
Im TV-L ist keine stufengleiche Höhergruppierung vorgesehen, sondern es ist ausschließlich das Tabellenentgelt maßgebend. § 17 Abs. 4 TV-L. Bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen wird fiktiv in jeder Entgeltgruppe die Stufe ermittelt.

Spid

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Antw:[TV-L] Höhergruppierung E10/5 in E13
« Antwort #2 am: 28.02.2020 15:02 »
Eine Höhergruppierung aus E10/5 in E13 führt in E13/5.

McOldie

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Antw:[TV-L] Höhergruppierung E10/5 in E13
« Antwort #3 am: 28.02.2020 15:05 »
. Bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen wird fiktiv in jeder Entgeltgruppe die Stufe ermittelt.
Bei jeweils einer fiktiven Höhergruppierung komme ich auch zu dem Ergebnis E 13 Stufe 5. Bei der fiktiven  Höhergruppierung von E 12 Stufe 5 nach E 13 kommt auch die Stufe 5 zuzüglich eines Garantiebetrag heraus

Isie

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Antw:[TV-L] Höhergruppierung E10/5 in E13
« Antwort #4 am: 28.02.2020 15:07 »
Tatsächlich. Ich hätte in die Tabelle schauen sollen.

WasDennNun

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Antw:[TV-L] Höhergruppierung E10/5 in E13
« Antwort #5 am: 28.02.2020 16:16 »
. Bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen wird fiktiv in jeder Entgeltgruppe die Stufe ermittelt.
Bei jeweils einer fiktiven Höhergruppierung komme ich auch zu dem Ergebnis E 13 Stufe 5. Bei der fiktiven  Höhergruppierung von E 12 Stufe 5 nach E 13 kommt auch die Stufe 5 zuzüglich eines Garantiebetrag heraus
Hier wird aber nicht von E12S5, sondern von E10S5 höhergruppiert. Die Garantiebeträge sind erst nach der HG zu betrachten.

McOldie

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Antw:[TV-L] Höhergruppierung E10/5 in E13
« Antwort #6 am: 28.02.2020 19:19 »
. Bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen wird fiktiv in jeder Entgeltgruppe die Stufe ermittelt.
Bei jeweils einer fiktiven Höhergruppierung komme ich auch zu dem Ergebnis E 13 Stufe 5. Bei der fiktiven  Höhergruppierung von E 12 Stufe 5 nach E 13 kommt auch die Stufe 5 zuzüglich eines Garantiebetrag heraus
Hier wird aber nicht von E12S5, sondern von E10S5 höhergruppiert. Die Garantiebeträge sind erst nach der HG zu betrachten.
Von E 12/Stufe 5 nach E 13/5 ist letzte Schritt  bei den einzelnen fiktiven Höhergruppierungen. Es ist so, dass in diesem Fall bei jedem Einzelschritt die Stufe 5 herauskommt

Spid

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Antw:[TV-L] Höhergruppierung E10/5 in E13
« Antwort #7 am: 28.02.2020 19:23 »
Das ist richtig. Der Anspruch auf den Garantiebetrag wird aber aus dem Unterschiedsbetrag zwischen E10/5 und E13/5 errechnet - und der liegt nunmal deutlich über 180€ und somit steht kein Garantiebetrag zu.

F1s1

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Antw:[TV-L] Höhergruppierung E10/5 in E13
« Antwort #8 am: 29.02.2020 19:03 »
Kann mir kurz jemand erklären ob im TV-H bei einer Höhergruppierung von E9a Stufe 5 nach E12 auch irgendwelche fiktiven Schritte gemacht werden ? Da es in Hessen ja stufengleich erfolgt kann man doch einfach vom Tabellenentgeld E12 Stufe 5 + Entgeldgruppenzulage ausgehen oder ?

Welche Bedeutung hat es wenn ich zum Beispiel aus den Durchführungshinweisen oder dem Verdi Papier nachlese, in der Beschreibung der Fallgruppen:

EG12 FG2 Beschäftigte der EG10 die sich durch besondere Leistung aus der EG10 hervorhebt.

Wenn das das Ziel wäre/ist, müssten sie mich vorher von E9a nach E10 höhergruppieren ?  Oder geht es auch direkt wenn Personalabteilung+Leitung die TKB definieren, bewerten und es durch die Gremien durch geht.

Spid

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Antw:[TV-L] Höhergruppierung E10/5 in E13
« Antwort #9 am: 29.02.2020 19:10 »
Bei der stufengleichen Höhergruppierung im TV-H kommt man in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, die man vorher in der niedrigeren Entgeltgruppe hatte, mindestens in Stufe 2.

Man schreibt „Beschäftigte der E10...“, damit man nicht den ganzen Text, der bei E10 steht, wiederholen muß. Eine Eingruppierung in E10 ist für die Eingruppierung in E12 nicht erforderlich.