Um diese Diskussion etwas zu vereinfachen... Im Tarifvertrag steht vereinfacht: sofern, keine spezifische Tätigkeit ausgeübt wird, welche sich durch das Studium ergibt, ist eine Gleichsetzung gegeben mit jenen Kollegen, welche eine fachweiterbildung habwn... Sprich KR 9... Würde ich aktuell eine Tätigkeit ausüben, wodurch mich allein das Studium befähigt, müsste ich in der KR 10 sein... Oder bin ich hier völlig falsch?