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[TV-L] Höhergruppierung E10/5 in E13
abbacabacc:
Hallo liebe Experten,
eine Frage zur Höhergruppierung.
Ich wurde Höhergruppiert von E10 Stufe 5 auf E13. Von Stufe 4 aufgestiegen in Stufe 5 bin ich 09/2019.
Laut meinem Verständnis der Höhergruppierungsmatrix des TV-L sieht dort der Aufstieg mit überspringen meherer Stufen doch so aus oder irre ich mich ;-) :
10/5 > 11/5 >12/5 > 13/5
Vom LBV eingestuft wurde ich in 13/4. Liegt da ein Irrtum vor?
Danke für die Hilfe!
Benedikt
Isie:
Im TV-L ist keine stufengleiche Höhergruppierung vorgesehen, sondern es ist ausschließlich das Tabellenentgelt maßgebend. § 17 Abs. 4 TV-L. Bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen wird fiktiv in jeder Entgeltgruppe die Stufe ermittelt.
Spid:
Eine Höhergruppierung aus E10/5 in E13 führt in E13/5.
McOldie:
--- Zitat von: Isie am 28.02.2020 14:56 ---. Bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen wird fiktiv in jeder Entgeltgruppe die Stufe ermittelt.
--- End quote ---
Bei jeweils einer fiktiven Höhergruppierung komme ich auch zu dem Ergebnis E 13 Stufe 5. Bei der fiktiven Höhergruppierung von E 12 Stufe 5 nach E 13 kommt auch die Stufe 5 zuzüglich eines Garantiebetrag heraus
Isie:
Tatsächlich. Ich hätte in die Tabelle schauen sollen.
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